Presseinformation

Nr. 062 Steinfurt, 26. Februar 2015


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„Heideweiher Visse“ in Hopsten: Schutzgebiet wird erneut ausgewiesen und gleichzeitig erweitert
Bezirksregierung aktualisiert die Naturschutzgebietsverordnung / Entwurf der Verordnung liegt öffentlich aus

Kreis Steinfurt/Hopsten. Das Gebiet „Heideweiher Visse" soll erneut als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster beabsichtigt, die zurzeit gültige Naturschutzgebietsverordnung aus dem Jahre 1965 zu aktualisieren und in dem Zuge die erneute Ausweisung vorzunehmen. Das Gebiet wird gleichzeitig um circa 4,4 Hektar erweitert. Das Naturschutzgebiet, das südwestlich der Ortslage Hopsten im Naturraum Plantlünner Sandebene liegt, hat dann eine Größe von circa 5,4 Hektar.

 

Das Gebiet zeichnet sich durch einen Heideweiher von rund 70 Meter Durchmesser mit flachen Verlandungsbereichen und Weidengebüsch am Ufer aus. Das Umfeld des Weihers wird von einem trockenen bzw. wechselfeuchten Birken-Eichenwald dominiert. Sowohl im Westen als auch im Süden grenzen Offenlandbereiche an. Das Gebiet bildet aufgrund seiner seltenen Pflanzengesellschaften sowie seiner kleinteiligen Strukturen einen wertvollen Trittstein im lokalen Biotopverbund.

 

Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen noch bis zum 4. März beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg, Raum 343, sowie bei der Gemeindeverwaltung Hopsten, Raum 108, zur Einsicht aus. Während dieser Zeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt und der Gemeinde Hopsten vorbringen.

 

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 2/2015 des Kreises Steinfurt vom 20. Januar 2015 erfolgt (www.kreis-steinfurt.de/Politik+Verwaltung/Veröffentlichungen/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt unter Telefon 05482/703343 zur Verfügung.