Kreis Unna - Presse und Kommunikation

10. März 2015

Außenstelle der Ausländerbehörde in Unna-Massen

Land baut noch um

Kreis Unna. (PK) Der Kreis wird auf Bitten der Landesregierung eine Außenstelle der Zentralen Ausländerbehörde in Unna-Massen einrichten. Ob am 1. Juli in einem Provisorium gestartet wird, hängt vom Land ab, denn das muss ein vorgesehenes Gebäude noch baulich fit machen.

 

Dies berichtete Ordnungsdezernent Dirk Wigant nach aktuellen Gesprächen mit der Bezirksregierung Arnsberg im Kreisausschuss und im Kreistag. Gefragt ist vor allem der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Er soll Räume in den landeseigenen Gebäuden nach den Vorgaben des Kreises umbauen.

 

Notwendig sind nicht nur Büros und Warteräume, sondern auch IT-Anbindungen an das Kreishaus Unna sowie an die IT-Programme des Landes NRW. Gleichzeitig sollen die Räume für möglichst schnelle Arbeitsabläufe ausgelegt werden.

 

Die Zentrale Ausländerbehörde des Kreises wird in Unna-Massen für die Erstaufnahme von Flüchtlingen mit Registrierung, Gesundheitscheck und Annahme von Asylanträgen zuständig sein. Das Land wird für die Weitervermittlung in die endgültig aufnehmende Kommune verantwortlich sein. Der Bund wird ebenfalls „vor Ort“ sein, und zwar mit einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das über die Asylanträge entscheidet. Durch die Unterbringung unterschiedlicher Behörden unter einem Dach entsteht laut Land eine „Erstaufnahmeeinrichtung neuen Typs“.

 

Nachdem das Land am Montag die Übernahme der Kosten für Personal und Sachaufwand verbindlich zugesagt hat, beginnt die Personalverwaltung beim Kreis mit der Personalgewinnung. Rund 25 Mitarbeiter werden gesucht; möglicherweise kann auf Kräfte zurückgegriffen werden, die bereits früher in der Landesstelle Unna-Massen tätig waren, also bereits über Erfahrungen verfügen.

 

Die Schaffung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Landesstelle Unna-Massen setzt auf einen zwischen der Stadt Unna und dem Land geschlossenen Vertrag auf. Danach kann das Land das Gelände bis 2024 für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen, wobei eine Maximalbelegung von 800 Menschen nicht überschritten werden darf.




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