
Kreis Unna. (PK) Alte und hilfebedürftige Menschen sollen so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung leben können. Dafür macht sich der Kreis seit vielen Jahren stark. Er setzt auf „ambulant vor stationär“ und dies spiegelt sich auch im Pflegebedarfsplan wider.
Dieser vom Kreistag verabschiedete und verbindlich geltende Pflegebedarfsplan Kreis Unna 2015 ist die Leitschnur für die Schaffung bzw. Anpassung der entsprechenden Angebote und Einrichtungen.
Ein zentraler Richtwert für jedwede Planung ist dabei die Anzahl der vorhandenen Pflegeheimplätze im Verhältnis zu den über 80-Jährigen im Kreisgebiet. Der Kreistag legte diese Versorgungsquote auf 16,5 Prozent fest. Erreicht sein muss sie in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Prognosejahr 2018.
Bis dahin sind kreisweit und in den jeweiligen Städten / Gemeinden noch einige Anpassungen notwendig. So ist der Bedarf mancherorts wie etwa in Fröndenberg (Versorgungsquote 31,4 Prozent) und in Werne (23,5 Prozent) mehr als erfüllt, in anderen Städten wie z. B. Bönen (8,5 Prozent) oder Lünen (14,4 Prozent) fehlen Pflegeheimplätze.
Ein interkommunaler Ausgleich soll diese Unterschiede korrigieren. Dafür werden zwei Bedarfsräume gebildet. Zum Südkreis gehören Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte und Unna. Der Nordkreis umfasst Bergkamen, Bönen, Kamen, Lünen, Selm und Werne.
Der Pflegebedarfsplan sieht aber nicht nur eine ausreichende Zahl an wohnortnahen Pflegheimplätzen für über 80-Jährige und den Abbau von Überkapazitäten vor. Bei konkreten Vorhaben sollen interkommunale Abstimmungsprozesse mehr als bisher in Gang gesetzt werden.
Das ist aber längst nicht alles. Gemäß dem Leitsatz „ambulant vor stationär“ sollen Beratungsangebote gesichert, ambulante Angebote ausgebaut und neue Wohnformen wie etwa Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen, Servicewohnen oder Pflegewohngemeinschaften forciert werden.
Ein wichtiger Baustein in der Pflegelandschaft bleibt die Familie. Hier gilt es, die Grundlagen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter zu verbessern. „Ambulant vor stationär“ ist ein Stück Lebensqualität für alte und hilfebedürftige Menschen und entlastet die Sozialkassen. „Pflegende Angehörige dürfen nicht im Alter das Nachsehen haben, weil sie sich in jüngeren Jahren um Angehörige gekümmert und deshalb nicht ausreichend eigene Rentenansprüche erworben haben“, unterstreicht Landrat Michael Makiolla die Notwendigkeit, in diesem Bereich weitere politische Weichen zu stellen.