Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper eröffnet an diesem Mittwoch (25. März) im Alten Rathaus das 2. Forum des Magdeburger Netzwerkes für Kinderschutz. An der Veranstaltung nehmen rund 150 Vertreter aus verschiedenen sozialen Einrichtungen teil. Im Mittelpunkt des Forums stehen der Ausbau und die Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit zur Absicherung des Kinderschutzes in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Zu den Teilnehmern des Netzwerkforums gehören unter anderem Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen, Schwangerschaftsberatungen, dem Gesundheits- und Veterinäramt, dem Jobcenter sowie von Trägern der freien und öffentlichen Kinder,- Jugend- und Familienhilfe. Auch Mitglieder des Stadtrates und des Jugendhilfeausschusses sowie Vertreter aus medizinischen und juristischen Berufen nehmen an der Veranstaltung teil. An verschieden „Thementischen“ können die Akteure gemeinsam ins Gespräch kommen und sich über aktuelle Entwicklungen austauschen. Dabei geht es um Themen wie Familienhebammen, Familienpaten, frühzeitig unterstützende Angebote für Schwangere und für Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren („Frühe Hilfen“), Kooperationen im Kinderschutz, medizinische und psychotherapeutische Fachsysteme und Kinderschutz im Familienkonflikt.
Das Magdeburger Netzwerk für Kinderschutz und „Frühe Hilfen“ wurde am 11. Mai 2011 gegründet. Geprägt wird es durch eine vielfältige Zusammenarbeit und Kommunikation der Netzwerkpartner. Dabei geht es auch um die Schaffung von Strukturen, um bei Not- und Problemfällen schnell zu reagieren und effektiv handeln zu können. Die Säulen „Frühe Hilfen“ und „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ sind Bestandteile dieses funktionierenden Kinderschutzsystems. Die Koordinationsstelle „Frühe Hilfen“ unterstützt (werdende) Eltern mit zahlreichen Angeboten. Dazu zählen unter anderem die Koordination der Familienhebammen, die Vermittlung ehrenamtlicher Hilfe, die Netzwerkarbeit sowie verschiedene Beratungen. Die Koordination erfolgt durch das Jugendamt, die Koordinierungsstelle hat ihren Sitz in der Julius-Bremer-Straße 8.
Die Arbeit des Netzwerkes geht auf das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit zurück, das der Landtag von Sachsen- Anhalt am 12. November 2009 beschlossen hat. Darin ist festgeschrieben, dass der örtliche Träger der Jugendhilfe die Initiative und Steuerung zur Errichtung eines lokalen Netzwerkes und dessen Koordination zu übernehmen hat. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 wurde auch der präventive und intensive Schutz von Kindern und Jugendlichen festgeschrieben, indem möglichst frühzeitig unterstützende Angebote für Schwangere und für Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren zur Verfügung stehen („Frühe Hilfen“).