Aktuelle Meldungen der Stadt Hanau

RSS-Feed abonnieren


Hanau, 19. Mai 2015
Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnt nach Pfingsten
Wahlbenachrichtigungen werden ab 1. Juni verschickt

Am Sonntag, 5. Juli, ist es wieder soweit. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hanau sind dann aufgerufen, den Oberbürgermeister der Stadt zu wählen.

Die Wahlbenachrichtigung wird von Montag, 1. Juni, an versandt. Bis zum 14. Juni sollte sie allen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten zugestellt worden sein. Dabei weist das Team des Wahlbüros darauf hin, dass die Nachricht mit Absender „Gemeindewahlleiter“ nicht im Postkartenformat, sondern als DINA-4-Brief verschickt wird.

Um Wahlberechtigten die Teilnahme an der Direktwahl des Oberbürgermeisters auch bei Abwesenheit zu ermöglichen, gibt es für alle, die am eigentlichen Wahlsonntag verhindert sind, die Möglichkeit der Briefwahl. Die Abgabe der Stimmen ist damit bereits vor dem Wahltag möglich. Voraussetzung dafür ist der Wahlschein, der einerseits zur Teilnahme an der Briefwahl berechtigt, darüber hinaus aber auch die Stimmabgabe in jedem anderen Wahllokal am Wahlsonntag ermöglicht. Briefwahl oder Wahlscheinausstellung ist jedoch nur auf Antrag möglich.

Der Beginn für die Ausstellung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ist von Gesetzes wegen der 41. Tag vor der Wahl. Da dieser Tag auf Pfingstmontag und damit auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, beginnt die Ausgabe am Dienstag, 26. Mai.

Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist jedoch bereits vor dem 26. Mai möglich. Er kann schriftlich, beispielsweise mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandenen Vordruck erfolgen. Die Antragstellung ist darüber hinaus mündlich durch Vorsprache im Wahlbüro oder Stadtteilbüro sowie elektronisch per Email erlaubt. Auch besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hanau mit dem dort hinterlegten Formular über eine sichere Verbindung zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist jedoch nicht zulässig.

Persönlich können von Dienstag, 26. Mai, an Briefwahlunterlagen im Rathaus-Foyer zu folgenden Öffnungszeiten beantragt werden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr, Mittwoch von 10 bis 19 Uhr sowie Freitag von 12 bis 15 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr.

Darüber hinaus können die notwendigen Unterlagen auch in den Stadtteilen bei den Stadtteilbeauftragten zu folgenden Öffnungszeiten ausgestellt werden. In Großauheim besteht die Möglichkeit montags von 8.30 bis12 Uhr, dienstags von 13 bis 18 Uhr und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr. In Klein-Auheim können die Briefwahlunterlagen montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr beantragt werden. In Mittelbuchen besteht montags von 8.30 bis 12 Uhr sowie dienstags von 13 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Antragstellung. In Steinheim haben Wahlberechtigte montags von 8.30 bis 12 Uhr, dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 18 Uhr die Gelegenheit, persönlich die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Erhält keiner der drei Bewerber im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, findet am Sonntag, 19. Juli, die Stichwahl statt. Briefwahlunterlagen für die Stichwahl werden ab Mittwoch, 8. Juli, im Stadtladen und den Stadtteilbüros ausgegeben. Wer für die Hauptwahl bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatte, erhält von Amts wegen diese auch für die Stichwahl per Post.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929


Stadt Hanau
Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 14-18
63450 Hanau

Oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de

Die Pressestelle "Stadt Hanau" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de