Pressemeldungen der Stadt Norden

[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[E-Mail-Abo]
[Suche]

[Druckansicht]


Norden, 08. Juni 2015

Verkehrsführung für Radfahrer entlang der Norddeicher Straße
Eine Information der Verkehrsbehörde und des Radverkehrsbeauftragten

In der Norddeicher Straße zwischen der Kreisverkehrsanlage Am Markt und der Kreuzung Im Spiet/Brummelkamp wurde im Zuge der Fertigstellung des Marktkreisels auch die entsprechende Beschilderung für den Fahrradverkehr angepasst und damit für den Radfahrer unmissverständliche Verkehrswege vorgegeben.

Dabei wurde insbesondere das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 C 42.09 vom 18.11.2010) berücksichtigt, wonach  eine Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet werden soll, wenn eine Gefahrenlage besteht, die sowohl das allgemeine Risiko als auch das subjektive Sicherheitsempfinden, insbesondere älterer Menschen, erheblich übersteigt.

Zwischen den Kreuzungen Am Markt (Nordseite)/Fräuleinshof und Im Spiet/ Brummelkamp wurde der Gehweg sowohl vor dem Bürgerhaus in Fahrtrichtung Norddeich als auch beim  Gymnasium/Amtsgericht in Fahrtrichtung Markt für Radfahrer freigegeben und mit dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) und dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO „Radfahrer frei“ beschildert. Diese Gehwege dürfen ausdrücklich nur in Fahrtrichtung, d. h. auf der rechten Seite befahren werden und es ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Der Fußgänger ist hier bevorrechtigt, gegebenenfalls muss der Radfahrer anhalten. Eine Benutzungspflicht besteht allerdings nicht, der Fahrradfahrer darf hier auch auf der Fahrbahn der Norddeicher Straße fahren.

Der Radweg westlich der Norddeicher Straße darf vom Marktkreisel bis zur Einmündung „Fräuleinshof“ in beide Fahrtrichtungen befahren werden. Radfahrer, die vom Kreisverkehr kommend weiter geradeaus in Richtung Norddeich fahren möchten, müssen jedoch an der Ampelanlage die Straßenseite wechseln. Die Weiterfahrt  auf der linken Seite, vorbei an der Bushaltestelle am Gymnasium, ist nicht erlaubt. Deshalb wurde zur besonderen Beachtung zusätzlich das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radfahrer) aufgestellt.

Die Benutzung des Radweges östlich der Norddeicher Straße ist nur vom Marktkreisel in Fahrtrichtung „Bürgerhaus“ zulässig, in der Gegenrichtung ist die Benutzung unzulässig. Der gelbe Wegweiser für Radfahrer, Verkehrszeichen 442, an der Ampelanlage und das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radfahrer) weisen ausdrücklich darauf hin.

Weitere Auskünfte:
Für Rückfragen und weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an die Verkehrsbehörde der Stadt Norden (Tel.: 04931 – 923 0) oder den Radverkehrsbeauftragten der Stadt Norden, Herrn Hellriegel (Tel.: 04931 – 97 25 24).



Fotos: ADFC Norden




Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:



Foto 1: Verkehrsführung für Radfahrer "Norddeicher Straße (im Bereich Gymnasium/Bürgerhaus)"



Foto 2: Verkehrsführung für Radfahrer "Norddeicher Straße (im Bereich Gymnasium/Bürgerhaus)"



Foto 3: Verkehrsführung für Radfahrer "Norddeicher Straße (im Bereich Gymnasium/Bürgerhaus)"



Foto 4: Verkehrsführung für Radfahrer "Norddeicher Straße (im Bereich Gymnasium/Bürgerhaus)"



[Zurück]


Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


Die Pressestelle "Stadt Norden" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de