Die Landeshauptstadt Magdeburg hat heute Morgen im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Eritreer im Dublin-Verfahren rücküberstellt. Nach Informationen der Polizei ist er um 10.25 Uhr von Berlin nach Italien geflogen. Die Rücküberstellung war angekündigt und wurde nach den Richtlinien der Landeshauptstadt Magdeburg durchgeführt.
Ordnungsbeigeordneter Holger Platz sagte anschließend: „Die Durchführung ist korrekt und so abgelaufen, wie sie geplant war. Meine Mitarbeiter hatten vor Ort den Eindruck eines friedlichen und ruhigen Einsatzes. Es gab im Vorfeld zwei Abstimmungen mit der Polizei. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Ausländerbehörde (ABH) Ausführende im Auftrag des BAMF ist.“
Shushay Haile hatte von der ABH als Abholort und Termin die Endhaltestelle der Straßenbahn in Westerhüsen um 4.00 Uhr genannt bekommen. Als acht Mitarbeiter der Ausländerbehörde und Polizei dort ankamen, hatten sich zwischen 50 und 70 Demonstranten, die die Rücküberstellung verhindern wollten, in mehreren Menschenketten um Herrn Haile gestellt. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde forderten ihn im 10-Minuten-Rhtyhmus auf, sich aus der Menge zu lösen. Als das nicht passierte, übergab die Ausländerbehörde den Einsatz an die Kollegen der Polizei. Der Einsatzleiter forderte die Menge noch zweimal auf, den Ort zu verlassen. Als das nicht passierte, holten ca. zehn Polizisten Herrn Haile aus der Menge. Dabei wurde nach Ansicht der Landeshauptstadt Magdeburg seitens der Polizei angemessen reagiert. Er wurde nach Berlin gebracht und dort um 7.00 Uhr der örtlichen Polizei übergeben. Der Einsatz in Alt Westerhüsen wurde kurz vor 6.00 Uhr beendet.
Hinweis für die Medien:
Für Fragen zum Polizeieinsatz wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der PD Nord (Tel: 0391/ 546 1422), Fragen zum Dublin-Verfahren beantwortet das BAMF (Tel: 0911/ 943 4601), zu Flugzeiten der Rücküberstellungen fragen Sie bitte bei der Zentralen Abschiebestelle des Landes Sachsen-Anhalt (ZABST) in Halberstadt (03941/ 5970 466) nach.