Presseinformation

Nr. 236 Steinfurt, 09. Juli 2015


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Wahl des Landrates: 360.000 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt sind wahlberechtigt
Wahlvorschläge müssen bis zum 27. Juli vorliegen

Kreis Steinfurt. Rund 360.000 Wahlberechtigte im Kreis Steinfurt sind aufgerufen, am 13. September ihre neue Landrätin oder ihren neuen Landrat zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 28. August 2015, dem 16. Tag vor der Wahl, im Kreis Steinfurt wohnen.

Der Landrat wird für fünf Jahre gewählt. Sollte bei der Wahl am 13. September kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 27. September eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der „Hauptwahl“ die meisten Stimmen erhalten haben.

Wahlleiter Kreisdirektor Dr. Martin Sommer weist darauf hin, dass die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am Montag, 27. Juli, um 18 Uhr, abläuft. Bis dahin müssen die Wahlvorschläge beim Wahlleiter für den Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt eingereicht sein. „Die Wahlvorschläge sollten so früh wie möglich eingereicht werden“, so Dr. Sommer weiter. „So können etwaige Mängel noch rechtzeitig behoben werden.“

Die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge fällt der Wahlausschuss in seiner für Donnerstag, 30. Juli, anberaumten öffentlichen Sitzung im Kreishaus in Steinfurt.

Weitere Informationen zur Landratswahl am 13. September 2015 gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de.