Kreis Unna - Presse und Kommunikation

04. September 2015

Modellhafte Sozialarbeit

Das Besondere fördern

Kreis Unna. (PK) Die Unterstützung besonderer sozialer Aktivitäten hat im Kreis Tradition. So stehen im Haushalt 2015 für die Förderung modellhafter Sozialarbeit insgesamt 5.100 Euro zur Verfügung. Davon sind 1.450 Euro bereits vergeben, Anträge für die Restmittel können noch gestellt werden.

 

Eingereicht werden müssen die Anträge im Fachbereich Arbeit und Soziales der Kreisverwaltung. Die Entscheidung, ob es einen Zuschuss gibt, trifft der Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung.

 

Das Geld fließt natürlich nicht einfach so: Um in den Genuss einer finanziellen Förderung zu kommen, müssen vielmehr bestimmte Kriterien erfüllt werden. Sie sind in den zehn Punkte umfassenden „Fördergrundsätzen modellhafte Sozialarbeit“ zusammengefasst.

 

So werden nur Maßnahmen, Projekte oder Aktivitäten aus dem sozialen Bereich bezuschusst, die Modellcharakter haben und deshalb besonders förderungswürdig erscheinen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine oder Verbände mit gemeinnützigem Charakter. In Ausnahmefällen können auch private oder ehrenamtliche Initiativen antragsberechtigt sein.

 

Ein Recht auf Förderung gibt es nicht, und wenn es Geld gibt, darf es jeweils nicht mehr als 1.000 Euro sein, damit auch noch andere besondere Aktivitäten eine Chance haben.

 

Die Fördergrundsätze für die modellhafte Sozialarbeit finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Fördergrundsätze modellhafte Sozialarbeit).




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