Presseinformation

Nr. 356 Steinfurt, 22. September 2015


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Naturschutzgebiet „Im Tannenkamp“ in Ladbergen soll erneut ausgewiesen und erweitert werden
Bedeutsamer Lebensraum für Amphibien, Reptilien und Libellen

Kreis Steinfurt. Die Naturschutzgebietsverordnung „Im Tannenkamp“ vom 15. Dezember 1988 hat durch gesetzlich vorgegebenen Zeitablauf ihre Gültigkeit verloren. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – beabsichtigt daher, das Gebiet erneut als Naturschutzgebiet auszuweisen und um rund fünf Hektar zu erweitern.

Das dann 13,46 Hektar große Gebiet liegt rund zwei Kilometer nordöstlich von Ladbergen nördlich der Landstraße 555 im Naturraum Ostmünsterland. Das Naturschutzgebiet besteht im Wesentlichen aus drei regional bedeutsamen, unterschiedlich großen Abgrabungsgewässern, die in Folge von Sandabgrabungen entstanden sind. Das Gebiet ist ringsherum von Gehölzbeständen umgeben, die am (Nord-)Ostrand aus Arten der heimischen Eichen-Buchenwälder gebildet werden und im Übrigen von der Kiefer dominiert sind. Das gesamte Gebiet stellt einen bedeutsamen Lebensraum für Amphibien, Reptilien und Libellen dar. Wichtiges Ziel der Schutzgebietsausweisung ist der Erhalt und die Entwicklung der Abgrabungsgewässer mit ihren natürlichen Verlandungsstadien sowie offener, nährstoffarmer Sandflächen als Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

Der Entwurf der neuen Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen aktuell bis zum 9. Oktober bei der Gemeindeverwaltung Ladbergen, Raum 52, sowie beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg, Raum 424, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Ladbergen und beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt vorbringen. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 30/2015 des Kreises Steinfurt vom 26. August erfolgt (www.kreis-steinfurt.de/Aktuelles/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz.

Für weitere Informationen steht Ihnen Matthias Lagemann vom Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 0 25 51 / 69 – 14 95 zur Verfügung.