Kreis Unna - Presse und Kommunikation

09. Oktober 2015

Bei Zulassungsstellen im Kreis möglich

E-Kennzeichen beantragen

Kreis Unna. (PK) Seit wenigen Tagen kann für inländische Elektrofahrzeuge auch in den Zulassungsstellen des Kreises das sogenannte E-Kennzeichen beantragt werden. Damit verbunden sind bestimmte Privilegien. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis hin.

 

Wer ein E-Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen fährt, darf z.B. Sonderfahrspuren nutzen oder das Gefährt auf gekennzeichneten Parkflächen kostenfrei abstellen. Welche Fahrzeuge zu der Sparte „Elektrofahrzeuge“ gehören, ist in dem am 26. September in Kraft getretenen Elektromobilitätsgesetz (Emog) geregelt.

 

Für ausländische Elektrofahrzeuge gelten die Privilegien, wenn sie eine E-Plakette haben. Diese blaue Plakette ist äußerlich den Feinstaubplaketten für die Einfahrt in die Umweltzonen angeglichen, ist allerdings am Heck des Fahrzeugs anzubringen.

 

Beantragt werden kann das E-Kennzeichen im Bürgerbüro im Kreishaus Unna oder in der Zulassungsstelle im Kreishaus Lünen. Die Öffnungszeiten finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort Öffnungszeiten).

 

Informationen rund um die Neuregelungen finden sich im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur unter www.bmvi.de.




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