Das Stadtplanungsamt nimmt bis zum 31. Januar 2016 für das Programmjahr 2017 Fördermittelanträge für das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau Ost“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Soziale Stadt“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ entgegen. Grundlage ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt vom 25. November 2014.
Im Programmjahr 2017 ist die Antragstellung für die Aufwertung von Stadtteilen/ Stadtquartieren – Stadtumbau Ost für folgende Stadtteile möglich: Fermersleben, Salbke, Westerhüsen und Neu Olvenstedt (Ansprechpartner: Herr Ardalan, Tel. 03 91/5 40 5148), Buckau (Frau Hartkopf, 5 40 53 64), Stadtfeld und Reform (Herr Sendt, 5 40 53 65) sowie für wichtige Einzelmaßnahmen in den Fördergebieten Altstadt, Neustadt, Sudenburg, Cracau/Werder/Brückfeld und Leipziger Straße
Für die Antragstellung im Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Programmjahr 2017 ist die Antragstellung für folgende Stadtteile möglich: Neustadt (Frau Digonis, Tel. 5 40 53 70), Stadtfeld (Herr Sendt, 5 40 53 65), Sudenburg (Herr Ardalan, 5 40 51 48).
Für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ im Programmjahr 2017 ist die Antragstellung für folgende Gebiete möglich: Neustadt (Frau Digonis, Tel. 5 40 53 70, Südost (Herr Ardalan, 5 40 51 48) und Nord (Herr Prskawetz, 5 40 53 66).
Für das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Programmjahr 2017 erfolgt die Antragstellung für die südliche Altstadt bei Herrn Rönick (Tel. 5 40 53 71).
Die Antragsformulare und die Richtlinie sind bei den oben genannten Bearbeitern erhältlich und im Internet unter www.magdeburg.de (im Formulardepot) zu finden. Wenn die Antragsfrist nicht eingehalten wird, ist eine Aufnahme in das Programmjahr 2017 nicht möglich. Eine Förderung kann bei Bewilligung frühestens im Jahr 2018 erfolgen.Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wirkt sich förderschädlich aus. Bei Förderungen sind auch die allgemeinen Nebenbestimmungen zu Projektförderungen des Landes zu beachten, insbesondere zur Vergabe von Bauleistungen.