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Unna, den 03. Dezember 2015

Oberverwaltungsgericht stoppt Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund
Kreisstadt Unna.

Das OVG Münster hat heute (3. Dezember 2015) über die Klage von Anwohnern und der Stadt Unna gegen die Verlängerung der Start- und Landezeiten am Dortmunder Flughafen entschieden. Die im Mai 2014 von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung sei rechtswidrig, so das Urteil.

Bürgermeister Werner Kolter freute sich über das Gerichtsurteil: "Das ist eine wichtige und richtungsweisende Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger in Unna und die Entwicklung unserer Stadt. Die besonderen Anforderungen an eine erweiterte Betriebsgenehmigung (Nachtflug) sind noch einmal deutlich unterstrichen worden. Damit wird unserer Argumentation und der der Anwohnerinnen und Anwohner zum Lärmschutz insbesondere hinsichtlich der Ruhezeiten Rechnung getragen."

Weitere Informationen zum Urteil finden Sie in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/54_151203/index.php

 



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