24. Dezember 2015. Der Landkreis Leer hat sein Förderprogramm für kleine Unternehmen Anfang 2015 neu aufgelegt. Landrat Bernhard Bramlage stellt im Jahresrückblick 2015 fest: „Unsere Förderung ist oft das der entscheidende Anreiz für eine Investition, die sonst eventuell nicht zustande gekommen wäre.“
Der Landkreis und die jeweils zuständige Gemeinde finanzieren den Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Profitieren können kleine gewerbliche Betriebe bis 49 Mitarbeiter aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau, Verkehr, Dienstleistung und Beherbergung – zudem Freiberufler oder Existenzgründer. Die Bedingung: Sie müssen mit ihrer Investition neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bei einer Betriebsübernahme vorhandene Dauerarbeitsplätze sichern.
Der Landkreis fördert so genannte Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, ausgenommen Fahrzeuge und andere Transportmittel. Die förderfähige Gesamtsumme muss zwischen 15.000 und 150.000 Euro liegen, bei Existenzgründern reichen schon minimal 7.500 Euro. Maximal beträgt die Fördersumme 10.000 Euro.
Einen wichtigen Rat gibt das Amt für Wirtschaft, Tourismus und Beschäftigung, das für die Förderung zuständig ist: Wer einen Zuschuss möchte, muss den Förderantrag erst mit dem Landkreis abklären, ehe er mit dem Bau beginnt. Sonst geht er leer aus.
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