Stadt Unna Homepage

Unna, den 11. Januar 2016

Versand der Hundesteuerbescheide 2016
Kreisstadt Unna.

A. Allgemeines

Die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2016 werden bereits ab dem 15. Januar von der Kreisstadt Unna versandt.

In diesem Jahr liegen den Hundesteuerbescheiden keine neuen Hundesteuermarken bei. Die dreieckigen Hundesteuermarken aus dem Jahre 2011 mit roter Farbe auf silbernem Grund sind weiterhin gültig.

Die Steuersätze in der Kreisstadt Unna bleiben für das Jahr 2016 unverändert und sind wie folgt gestaffelt:

 

Anzahl der Hunde
im Haushalt

Hundesteuer je Hund
pro Jahr

Hundesteuer je Hund
pro Monat

1 Hund

108,00 €

9,00 €

2 Hunde

120,00 €

10,00 €

3 und mehr Hunde

132,00 €

11,00 €


Die Hundesteuer ist vierteljährlich in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Kreisstadt Unna rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 490.000 €.

B. Wer muss Hundesteuer zahlen?

  • Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufnahme in den Haushalt, unabhängig vom Alter des Hundes, bei dem Bereich Steuern und Abgaben anzumelden.
  • Die Hundesteuersätze sind für alle Hunde gleich festgesetzt. Es erfolgt keine Differenzierung nach der Größe der Hunde. Auf eine erhöhte Steuer für die allgemein auch als „Kampfhunde“ bezeichneten, gefährlichen Hunde nach dem Landeshundegesetz wird in der Kreisstadt Unna verzichtet. Man setzt hier weiterhin auf die Vernunft und Einsicht der hiesigen Hundehalter.


C. Steuerermäßigungen nur in Ausnahmen:

  • Bei Aufnahme eines Fundhundes aus dem Tierheim in den Haushalt, gewährt die Kreisstadt Unna ab dem Aufnahmedatum 6 Monate lang Steuerfreiheit. Das Kreistierheim bestätigt bereits im entsprechenden Übergabevertrag mit der Angabe „Fundhund“ die Voraussetzungen für eine solche Steuerermäßigung. Aber auch in diesen Fällen sind die Hunde innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem sie in den Haushalt aufgenommen wurden, bei dem Bereich Steuern und Abgaben anzumelden.

  • Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, erfolgt eine Steuerermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes.

  • Bei Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, wird auf Antrag der Steuersatz um die Hälfte ermäßigt. Gleiches gilt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Kreisstadt Unna anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben.

  • Eine Steuerbefreiung wird für Hunde gewährt, die nach entsprechender Ausbildung hochgradig behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Alltag erleichtern.


D. Anzahl der Hunde in der Kreisstadt Unna

Im Jahr 2015 nahm die Hundeanzahl wieder zu. Mit 4.480 (Stand 31.12.2015) gemeldeten Hunden werden 319 Hunde mehr als im Vorjahr (Stand 31.12.2014) veranlagt. Dies entspricht einer Zuwachsrate von ca. 7 % innerhalb eines Jahres. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wurde in Unna im vergangenen Jahr eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durchgeführt.

Vergleicht man die Anzahl der in der Kreisstadt Unna gehaltenen Hunde mit der aktuellen Einwohnerzahl, so kommt im Jahr 2015 ein Hund auf 13 Einwohner.

Trotz des Anstiegs der in diesem Jahr gemeldeten Hunde, ist auch für die Kreisstadt Unna eine Dunkelziffer anzunehmen. Es werden bei Kontrollen immer wieder Hundehalter angetroffen, die ihrer Anmeldepflicht nicht nachgekommen sind.

Das Befestigen der Hundesteuermarke am Hundehalsband hat nicht nur den Zweck die Kontrolle zu erleichtern, ob ein Hund steuerlich gemeldet ist, sondern dient auch der Zuordnung der Fundhunde. Über die Nummer der Hundesteuermarke konnten in den vergangenen Jahren unter Mithilfe des Bereichs Steuern und Abgaben etliche abhanden gekommene Hunde wieder ihren Besitzern zugeführt werden. Dabei wird den Hundehaltern garantiert, dass das Steuergeheimnis gewahrt wird und Name und Adresse des Hundehalters nicht an den „Finder“ herausgegeben werden.

E. Ansprechpartner

Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rathaus der Kreisstadt Unna gern zur Verfügung:

  1. An-, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden von dem Bereich Steuern und Abgaben der Kreisstadt Unna entgegengenommen. Dort ist der zuständige Sachbearbeiter Herr Goeke unter der Telefonnummer 02303/103-266 zu erreichen.

  2. An-, Ab- und Ummeldungen von Hunden nimmt auch der Bürgerservice der Kreisstadt Unna (incl. aller Nebenstellen) entgegen.

  3. Für Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW, z.B. zu den besonderen Auflagen, die Hundehalter mit sogenannten gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen, sowie Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder ab einem Gewicht von 20 kg erfüllen müssen, steht Ihnen im Bereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung der Kreisstadt Unna Frau Schuchtmann unter der Rufnummer 02303/103-398 zur Verfügung.


Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten



Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Katja Sahmel
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de

Die Pressestelle "Kreisstadt Unna" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de