In Magdeburg sollen ab 1. Juli 2016 Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen über 58 Jahre durch das Land Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ruft die Landeshauptstadt nun interessierte Träger auf, sich mit Projektvorschlägen zu beteiligen. Dafür stehen rund 3,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.
Die Einreichung einer Interessenbekundung ist noch bis zum 2. März 2016 möglich. Auf der Homepage zur Regionalen Koordination und Gesellschaftlichen Teilhabe der Landeshauptstadt Magdeburg sind alle Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages verfügbar. Diese sind für eine Beteiligung vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach Ende der Bewerbungsfrist nach einem einheitlichen Bewertungsschema.
Zusätzlich wird eine weiterführende Veranstaltung zum Interessensbekundungsverfahren angeboten. Diese findet am Dienstag, 16. Februar 2016, um 9.00 Uhr im Hansesaal des Alten Rathauses statt. Dort erhalten Träger nähere Informationen zum Interessensbekundungsverfahren, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Bewertungskriterien. Ebenso besteht die Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen. Anmeldungen sind bei der Regionalen Koordinatorin, Kerstin Schönemann, per Email an kerstin.schoenemann@soz.magdeburg.de oder telefonisch unter 0391/ 540 3231) möglich.
Ziel der Projektförderung ist die Schaffung zusätzlicher, im öffentlichen Interesse liegender Beschäftigungsmöglichkeiten. „Menschen, die auf Grund ihrer langen Beschäftigungslosigkeit und mangelnder Chancen auf Rückkehr in reguläre Arbeit von sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung bedroht sind, sollen Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe über eine geförderte Beschäftigung eröffnet werden“, heißt es in der Veranstaltungseinladung. Hierfür sind niedrigschwellige Tätigkeiten in den Beschäftigungsbereichen der Vereinsarbeit, Betreuungsarbeit, Verkehrserziehung, Naturschutz, Wege- und Landschaftspflege, Sport und Kultur als Arbeitsbereiche angedacht. Die individuelle Beschäftigungszeit der Teilnehmer/-innen soll in der Regel mindestens ein bis maximal drei Jahre betragen.
Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie „Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“. Zuwendungsfähig gemäß der Richtlinie sind die Personalausgaben, die unmittelbar durch die Beschäftigung der Teilnehmer im Projekt entstehen. Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung sowie die Umlagen U1, U2 und U3 müssen durch den Arbeitgeber getragen werden. Die Abrechnung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als bewilligende Stelle.
Für Fragen und allgemeine Informationen zum Wettbewerb steht Kerstin Schönemann, die Regionale Koordinatorin der Landeshauptstadt Magdeburg, telefonisch unter 0391/ 540 3231 oder per E-Mail unter kerstin.schoenemann@soz.magdeburg.de zur Verfügung.
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