Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 16. Februar 2016

Träger für Projekte für junge Arbeitslose gesucht

Bis zu 50 Teilnehmerplätze können mit ESF-Mitteln gefördert werden

Ab 1. Juli 2016 will die Landeshauptstadt Magdeburg erneut STABIL-Projekte für arbeitslose Jugendliche auflegen. Diese Projekte werden durch das Land Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. STABIL steht dabei für Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ruft die Landeshauptstadt nun interessierte Träger auf, sich mit Projektvorschlägen zu beteiligen. In Magdeburg können für die neue STABIL-Förderperiode voraussichtlich bis zu 50 Teilnehmerplätze aus ESF-Mitteln beantragt werden.

 

Die Interessenbekundungen können bis zum 29. März 2016 eingereicht werden. Auf der Homepage der Landeshauptstadt Magdeburg zur Regionalen Koordination und zu STABIL sind alle notwendigen Unterlagen für die Projektvorschläge verfügbar. Diese sind für eine Beteiligung vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach Ende der Bewerbungsfrist nach einem einheitlichen Bewertungsschema.

 

Zusätzlich wird eine weiterführende Veranstaltung zum Interessensbekundungsverfahren angeboten. Diese findet am Dienstag, 1. März 2016 um 9.00 Uhr im Hansesaal des Alten Rathauses statt. Dort erhalten Träger nähere Informationen zum Verfahren, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Bewertungskriterien. Ebenso besteht die Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen. Anmeldungen sind bei der Regionalen Koordinatorin, Kerstin Schönemann per Email an kerstin.schoenemann@soz.magdeburg.de oder telefonisch unter 0391/ 540 3231 möglich.

 

STABIL unterstützt Projekte, die Jugendliche im Alter bis 25 Jahren (in begründeten Fällen bis unter 30 Jahren) ohne Ausbildungsplatz, mit abgebrochener Ausbildung oder besonderem sozialpädagogischen Hilfebedarf in Ausbildung und Beschäftigung integrieren. Das Programm hilft, die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen zu vermeiden und unterstützt deren berufliche und soziale Wiedereingliederung. Junge Frauen und Männer nehmen freiwillig im Projekt teil und können unter fachlicher Anleitung produzierend tätig sein. Lern- und Arbeitsort verschmelzen dabei. Zielstellung ist die Vermittlung von Handlungskompetenz, so dass sie in geeignete weiterführende Maßnahmen, in Ausbildung oder Beschäftigung integriert werden können.

 

Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie „Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“. Zuwendungsfähig gemäß der Richtlinie sind notwendige Personal- und Sachausgaben, die unmittelbar durch das Projekt entstehen und zur Projektdurchführung erforderlich sind. Die Abrechnung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als bewilligende Stelle.

 

Für Fragen und allgemeine Informationen zum Wettbewerb steht Kerstin Schönemann, die Regionale Koordinatorin der Landeshauptstadt Magdeburg, Stabsstelle 50.02 Arbeitsmarktpolitik und SGB II, telefonisch unter 0391/ 540 3231 oder per Email unter kerstin.schoenemann@soz.magdeburg.de zur Verfügung.






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