Zur zeitlichen und örtlichen Einordnung sowie insbesondere zur Auswahl der sogenannten seltenen Störereignisse, einschließlich Sperrzeitverkürzung, werden die Organisatoren von Open-Air-Veranstaltungen gebeten, bis zum 24. März die von ihnen für 2016 geplanten Veranstaltungen anzuzeigen.
Dabei müssen der Ort, das Datum, der Veranstaltungsbeginn und das Ende angegeben werden.
Die Informationen der Veranstalter nimmt die Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, 39090 Magdeburg, schriftlich entgegen. Persönliche Sprechzeiten im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.