Klimaschutzmanagerin Peters berät zu geänderten energetischen Bauvorschriften und Fördermitteln
Für Bauherren hat sich seit Jahresbeginn einiges geändert. Die Vorschriften für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden verschärft. Darauf weist Hanaus Klimaschutzmanagerin Roswitha Peters hin. Sie berät gerne weitergehend und ist unter Telefon 06181/295-1600 für eine Terminabsprache zu erreichen.
Was hat sich geändert? Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 darf der zulässige Jahresprimärenergie- bedarf für die Beheizung und Konditionierung des Gebäudes höchstens noch 75 Prozent im Vergleich zu den Neubauten gemäß EnEV 2014 betragen. Damit müssen Bauherren die Dämmwirkung der Hülle gegenüber einem Neubau nach EnEV 2014 um 20 Prozent verbessern.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber den Primärenergiefaktor für elektrischen Strom von 2,4 auf 1,8 gesenkt. Das wirkt sich positiv auf die mit Strom beheizten oder konditionierten Gebäude aus.
Fachleute schätzen, dass der zusätzliche Kostenaufwand um und drei bis elf Prozent höher liegen wird als bisher. Allerdings schneidet damit die Energiebilanz von mit elektrischem Strom beheizten Gebäuden um rund ein Viertel besser ab als vorher.
Etwas zeitversetzt zum Inkrafttreten der neuen Bauvorschriften erhöht die Bundesregierung ab 1. April 2016 die Fördermittel für eine besonders energieeffiziente Bauweise weiter. Pro Wohneinheit können Bauherren dann bis zu 100.000 Euro über ein günstiges KfW-Darlehen finanzieren. Zusätzlich kann der Neubau eines KfW-Effizienzhauses 55 bis 40plus nach Fertigstellung mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent gefördert werden. Und erstmals sind bei bis zu 8000 Euro an Baubegleitungskosten 50 Prozent Zuschuss für Leistungen eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten möglich.
Weitere Informationen bietet das Internet unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266
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KfW
KfW-Grafik zum energieeffizienten Bauen
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