Unna, den 26. April 2016
Unna nimmt Stellung zum Bundesverkehrswegeplan 2030
6-streifiger Ausbau der A44 gefordert
Kreisstadt Unna.
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 20. April 2016 hat die Verwaltung jetzt eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgegeben. Danach ist es für die Kreisstadt Unna unverständlich, dass der Ausbau der A 44 vom AK DO-Unna bis AK Werl lediglich als „weiterer Bedarf“ eingestuft wurde.
Aufgrund von Kapazitätsengpässen sowohl auf der A 44 als auch im Autobahnkreuz Dortmund / Unna kommt es auf der A 44 regelmäßig zu Rückstauungen die aufgrund der daraus resultierenden Ausweichverkehre in Konsequenz zu einer Überlastung des untergeordneten Verkehrsnetzes im Stadtgebiet Unna führen.
Mit der vor einigen Jahren vorgenommenen Ertüchtigung der Standstreifen wurde de facto bereits ein 6-spuriger Autobahnquerschnitt eingerichtet ohne entsprechende Lärmschutzmaßnahmen für die nur wenige hundert Meter entfernt beginnende Wohnbebauung. Es ist unerlässlich, entsprechende Lärmschutzmaßnahmen schnellstmöglich im Zuge eines förmlichen Verfahrens nachzuholen.
Zudem erstrecken sich die Planungen für den Umbau des AK DO/Unna (eingestuft als vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung) ohnehin weit in den anschließenden Teilabschnitt der A 44 bis zur AS Unna-Ost, so dass die Planungen zum Ausbau des Autobahnkreuzes aufgrund der Rückstufung des Ausbaus der A 44 möglicherweise geändert werden müssten.
Die Kreisstadt Unna fordert daher, den 6-streifigen Ausbau der A 44 zwischen dem AK Dortmund / Unna und der Anschlussstelle Unna-Ost in die Maßnahme „Ausbau des Autobahnkreuzes Dortmund / Unna“ zu integrieren und somit den 6-streifigen Ausbau auf diesem Teilabschnitt der A 44 als vordringlichen Bedarf anzuerkennen.
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten