Wegen akuter Einsturzgefahr hat das städtische Bauordnungsamt den Abriss des Gebäudekomplexes in der Wittenberger Straße 24 beauftragt. Diese Ersatzvornahme ist notwendig, weil der Grundstückseigentümer seiner Pflicht zum Abriss nicht nachgekommen ist. Alle entstehenden Kosten werden ihm in Rechnung gestellt.
Die Standsicherheit des Komplexes mit dem Vorderhaus und zwei Hinterhäusern ist wegen des baulichen Verfalls infolge eines jahrelangen Leerstands nicht mehr gegeben. Im Gefahrenbereich vor dem Gebäude sind der Fußweg und die Parktaschen bereits seit dem 29. Oktober 2015 gesperrt.
Weil der Grundstückseigentümer auf die Schreiben der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht reagierte, hat das Bauordnungsamt den Abriss bis zur Kelleroberkante angeordnet, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit auszuschließen.
Da der Komplex auf beiden Seiten an andere Gebäude grenzt, ist zunächst ein Beweissicherungsverfahren notwendig. Nach dessen Abschluss wird voraussichtlich am 18. Mai mit den Abrissarbeiten begonnen.