Presseinformation

Nr. 218 Steinfurt, 10. Juni 2016


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Neue Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!“
Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung rät, sich gut zu informieren

Kreis Steinfurt. Steht mir bezahlter Urlaub zu? Habe ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit? Müssen Feiertage bezahlt werden? Bin ich rentenversichert? „Das sind nur einige Fragen, die immer wieder im Zusammenhang mit den sogenannten Minijobs gestellt werden“, so Anni Lütke Brinkhaus, Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung Steinfurt.

 

Viele Frauen und Männer, die in einem Minijob arbeiten, wissen oftmals nicht genau, welche Rechte ihnen bei dieser Arbeit zustehen und welche Rechte und Pflichten der Arbeitgeber hat. Für Minijobs gelten die gleichen Vorschriften wie für eine Vollzeitarbeit. Eine Ungleichbehandlung hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Die neue Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!“ gibt nicht nur Antworten auf diese, sondern auch auf weitere Fragen zu Steuern und Sozialabgaben.

 

In Deutschland arbeiten fast sieben Millionen Menschen in einem Minijob. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der geringfügig Beschäftigten beträgt bundesweit knapp 4,5 Millionen. „In einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten, um die eigene Existenz sichern zu können, hat höchste Priorität. Als Gleichstellungsbeauftragte halte ich es für wichtig, dass diejenigen, die in einem Minijob arbeiten, gut informiert sind und die Risiken einer geringfügigen Beschäftigung kennen“, so Lütke Brinkaus.

 

Die Broschüre enthält ebenfalls eine Handreichung zum „Arbeitsrecht im Minijob“ mit ersten Informationen zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen auch für Menschen internationaler Herkunft. Sie können in acht unterschiedlichen Sprachen nachgelesen werden: deutsch, arabisch, englisch, französisch, polnisch, rumänisch, serbisch und spanisch.

 

Die – kostenlose - Broschüre finden Interessierte im Internet unter www.kreis-steinfurt.de (Kreisverwaltung - Dezernate – Gleichstellungsbeauftragte). Sie kann auch telefonisch unter 02551 692150 oder per Mail anni.luetke.brinkhaus@kreis-steinfurt.de bestellt werden.