Meldung vom 13.06.2016
Landrat legt Nebeneinkünfte 2015 offen
Auskünfte nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet Bürgermeister und Landräte dazu, ihre Nebentätigkeiten - nicht öffentlich - anzuzeigen. Landrat Cay Süberkrüb stellt seine Daten auch öffentlich zur Verfügung: „Die Zahlen hängen unmittelbar mit meiner Arbeit als Landrat zusammen, deshalb haben die Menschen im Kreis auch das Recht, diese Informationen zu bekommen", sagt Cay Süberkrüb.

Neben seinen Bezügen von der Sparkasse darf der Landrat bis zu 6.000 Euro aus Nebentätigkeiten einnehmen. Alle Nebeneinkünfte werden voll versteuert. Beträge über 6.000 Euro aus Nebentätigkeiten des Landrats werden in die Kreiskasse eingezahlt. Im Jahr 2015 hat der Landrat 8.036,00 Euro aus Nebentätigkeiten in Gesellschaften, Organisationen und Verbänden an die Kreiskasse abgeführt.

Die genaue Aufschlüsselung der Nebentätigkeitsdaten sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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Kreistagsvorlage - Nebentätigkeiten des Landrats 2015
Kreistagsvorlage - Nebentätigkeiten des Landrats 2015 - Auflistung


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