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Meldung vom 27.06.2016
Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Rinder, Schafe und Ziegen dürfen ab sofort geimpft werden

Ab sofort dürfen Rinder, Schafe und Ziegen mit den Serotypen 4 und 8 gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden, sofern ein inaktiver Impfstoff verwendet wird. Das sieht die Allgemeinverfügung vor, die das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen herausgegeben hat. Die Impfungen müssen in der HI-Tier Datenbank dokumentiert werden.

Hintergrund dafür sind Ausbrüche in Frankreich und Österreich. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko der Einschleppung nach Deutschland als hoch ein. Im September 2015 war der Blauzungenvirus des Serotyps 8 (BTV-8) in Frankreich festgestellt worden. Der Erreger breitete sich schnell über ein großes Gebiet aus. Zu einem Ausbruch des Blauzungenvirus vom Serotyp 4 (BTV-4) kam es im November 2015 in Österreich.

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine ansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche, an der vor allem Schafe, aber auch andere Wiederkäuer erkranken können. Die Übertragung erfolgt nicht von Tier zu Tier, sondern durch Stechmücken. Die Krankheit äußert sich bei den betroffenen Tieren mit Fieber, Blutungen und Kreislaufversagen und endet oft tödlich und kann schnell epidemische Ausmaße annehmen. Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit ungefährlich.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen zu finden:
http://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Umwelt_und_Tiere/Veterinaerwesen/Tierseuchen.asp?Z_highmain=4&Z_highsub=3&Z_highsubsub=4

 

 

Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen ist auch für die Stadt Herne zuständig.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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