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Hanau, 27. Juni 2016
„Vorausschauende Prognosen für weiterführenden Schulen“
Hessisches Kultusministerium genehmigt Schulentwicklungsplan

Mit einem mehrseitigen Schreiben, stimmt der Hessische Kultusminister, Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz, der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (Schulperspektive 2018) für die weiterführenden Schulen der Stadt Hanau zu. Stellvertretend für den Magistrat der Stadt Hanau, hatte Bildungsdezernent Stadtrat Axel Weiss-Thiel diesen bereits im Mai 2015 dem Ministerium vorgelegt. „Es freut mich, dass das Kultusministerium sich unserem Schulentwicklungsplan anschließt und unsere Pläne voll unterstützt“, sagt Weiss-Thiel. „Das beweist, dass wir fundierte Argumente haben und auch unsere Prognosen für den Schulstandort Hanau für das Land Hessen gut nachvollziehbar sind.

„Im vorliegenden Schulentwicklungsplan sind die weiterführenden Bildungsangebote der Stadt Hanau ausführlich und umfassend dargestellt“, lobt der Kultusminister. Die statistischen Daten könne er bestätigen und die Prognosen des Entwicklungsplans informierten vorausschauend über die Bedarfe für die weiterführenden Schulen der Stadt Hanau. „Das gegenläufige Zusammenwirken von Wanderungsgewinnung und Alterung der Stadtgesellschaft bewirkt eine relativ stabile Schülerzahlentwicklung im Planungszeitraum“, schreibt Lorz. Im Bereich der Förderstufe und der Hauptschulen seien die Schülerzahlen seit dem Schuljahr 2006/07 um 30 Prozent beziehungsweise 50 Prozent rückläufig. „Zugleich wählen immer mehr Eltern für ihre Kinder nach dem Ende der Grundschulzeit einen Schulplatz im Gymnasium.“ Der Anteil auswärtiger Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang der Stadt Hanau sei tradiert hoch und werde im Bereich der Gymnasien durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Main-Kinzig-Kreis an Hanauer Gymnasien geregelt. „Für Schülerinnen und Schüler anderer Schulträgerbezirke oder Bundesländer besteht indes kein Zugangsanspruch, das heißt die Stadt Hanau muss hierfür keine Kapazitäten in den weiterführenden Schulen vorhalten“, schreibt der Kultusminister.

Als Auflage für die nächste Fortschreibung des Schulentwicklungsplans mit Bezug zu den allgemein bildenden Schulen, fordert Lorz eine datenbasierte Prognose zur zukünftigen Entwicklung des Bedarfs an inklusive arbeitenden Schulen vom Magistrat der Stadt Hanau. Des Weiteren möchte er Auskunft darüber welche stationären Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit Sinnesschädigungen (Förderschwerpunkte Sehen und Hören) bestehen und an welchen Schulen sie inklusiv beschulten werden können.

Der jahrgangsweisen Aufhebung der Sekundarstufe I der Tümpelgarten-Schule stimmt der Hessische Kultusminister gemäß Paragraph 146 des Hessischen Schulgesetzes zu. „Im Sinne des Vertrauensschutzes gegenüber den zum Schuljahr 2016/17 angemeldeten Schülerinnen und Schülern erfolgt die Aufhebung der Sekundarstufe I der Tümpelgarten-Schule erst zum Schuljahr 2017/18“, schreibt Lorz. Somit werde letztmalig zum Schuljahr 2016/17 eine Jahrgangsstufe 5 an der Tümpelgarten-Schule eingerichtet.

Weiss-Thiel zeigte sich mit der Entscheidung zur Tümpelgarten-Schule voll einverstanden. „Auch mit den Auflagen für den nächsten Schulentwicklungsplan können wir sehr gut leben“, sagte der Stadtrat. Er sei daher „hoch zufrieden“ mit Genehmigung des Kultusministeriums.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Ute Wolf, Telefon 06181/295-664


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