Landkreis Leer | Presseinformation

Kreisausschuss steht hinter VWA

15. August 2016. Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Freitag eingehend mit der Diskussion über die Gleichwertigkeit des Studienganges „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ der VWA Leer mit dem Angestelltenlehrgang II befasst, den das Niedersächsische Studieninstitut anbietet und sich entschlossen und einstimmig hinter die Arbeit der VWA gestellt. Beide Angebote richten sich vor allem an Mitarbeiter der Verwaltungen des Landes, der Landkreise, Städte und Gemeinden, die damit die Voraussetzungen für höherwertige Tätigkeiten in ihren Verwaltungen erwerben wollen.

Weil die Entscheidung über die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses an der VWA in Leer der jeweilige Arbeitgeber treffen muss und gleichzeitig der Kommunale Arbeitgeberverband nachträglich Änderungswünsche zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfungsordnung formulierte, hatten einige Studenten der VWA vorgeworfen, sie hinsichtlich der Anerkennung der Gleichwertigkeit des VWA-Studiums getäuscht zu haben. Mit dieser Begründung hatten einige auch ihren Weiterbildungsvertrag mit der VWA gekündigt.

Landrat Bernhard Bramlage hat die Gründe für die Einführung dieses Studienganges an der VWA Leer und die Rechtsgrundlagen für die Anerkennung seiner Gleichwertigkeit ausführlich erläutert und hat dabei auch die umfangreiche Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Themenkomplex beantwortet.

Der Studiengang „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ ist einer von drei nebenberuflichen Studiengängen, den die VWA in Leer anbietet. Es gibt ihn schon seit 18 Jahren an der VWA. Auch ohne staatliche Anerkennung war der Abschluss ein wichtiger Qualifizierungsnachweis, und viele Führungskräfte haben ihn erfolgreich absolviert.

Im letzten Jahr, so Landrat Bramlage, habe die VWA diesen Studiengang in enger Abstimmung mit dem Landkreis inhaltlich erweitert, um die Voraussetzungen der formellen Anerkennung seiner Gleichwertigkeit mit dem Angestelltenlehrgang II zu schaffen. Für die förmliche Anerkennung der Gleichwertigkeit ist aber nach geltendem Tarifrecht letztlich der jeweilige Arbeitgeber der Studierenden zuständig.

Der Kreisausschuss hat die Einrichtung des VWA-Studienganges „Verwaltungs-Betriebwirtschaft“ in der jetzigen Form ausdrücklich begrüßt, weil damit ein dem Angestelltenlehrgang II gleichwertiges Angebot geschaffen worden sei, das auch noch nebenberuflich in Anspruch genommen werden könne. Die überaus große Resonanz habe die Einschätzung des Bedarfs dafür bestätigt.

Der Kreisausschuss kam einhellig zu dem Ergebnis, dass die gegen die VWA und ihre Mitarbeiter gerichteten Vorwürfe der Täuschung hinsichtlich der Gleichwertigkeit und Anerkennung des Abschlusses nicht begründet seien. Auf die Rechtsgrundlagen der Anerkennung der Gleichwertigkeit und die Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitgebers sei hinreichend und weit vor Abschluss der Weiterbildungsverträge mit Studenten hingewiesen worden.

Allenfalls die Werbung weit vor Abschluss der Weiterbildungsverträge habe eine zumindest missverständliche Formulierung enthalten. Sie sei dann aber abgeändert worden.

Der Kreisausschuss begrüßt, dass den nachträglich formulierten Erwartungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes hinsichtlich der Gleichwertigkeit durch die VWA entsprochen werden soll, auch wenn dies noch in einigen wenigen Fällen zu Problemen führt, die aber individuell mit den Studierenden und ihren Arbeitgebern gelöst werden sollen.

Der Kreisausschuss bedauerte die undifferenzierten und pauschalen Vorwürfe gegenüber der VWA und ihren Mitarbeitern. Sie seien geeignet, die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit der VWA im Bereich der beruflichen Weiterbildung zu diskreditieren und damit vor allem auch die nach mehreren Jahren nebenberuflichen Studiums erworbenen Abschlüsse der Studierenden zu entwerten. Das sei überhaupt nicht hinnehmbar.

Den Studenten, die ihren Weiterbildungsvertrag gekündigt haben, wird die VWA Gelegenheit gegeben, sie zurückzunehmen und das Studium dann fortzusetzen. Hinsichtlich der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse wird der Landkreis bei Bedarf mit den jeweiligen Arbeitgebern Kontakt aufnehmen. Er selbst hat daran keinen Zweifel und findet seine Auffassung auch in der jüngsten Stellungnahme des Kommunalen Arbeitgeberverbandes wiederum bestätigt.


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