Landkreis Leer | Presseinformation

Wählen ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich

Solange der Wähler im Verzeichnis eingetragen ist, darf er auch wählen / Personalausweis reicht für Ausgabe der Stimmzettel

31. August 2016.

Am Sonntag, den 11. September werden im Landkreis Leer ein neuer Kreistag, neue Gemeinde- und Ortsräte, drei neue Bürgermeister und ein neuer Landrat gewählt.

Sollten die Wähler am 11. September in der Zeit von 8 bis 18 Uhr keine Zeit haben, ihr Kreuz auf dem Stimmzettel persönlich im Wahllokal zu machen, haben sie immer noch die Möglichkeit der Briefwahl. Hierzu kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ausgefüllt werden und an die Wohnortgemeinde geschickt werden.

Briefwahlunterlagen können ebenfalls persönlich oder schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.

Inzwischen haben alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten und können damit im Wahllokal wählen. Hat man seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder vergessen einzustecken, ist das kein Grund zur Besorgnis: Solange der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf er auch wählen. Anstatt der Wahlbenachrichtigung müssen die Wahlberechtigten am Sonntag einfach ihren Personalausweis vorlegen. Anschließend erhalten sie wie gewohnt ihre Stimmzettel.

Sollten Bürger unsicher sein, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sie sich bei der Gemeinde melden und nachfragen.


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