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Hamm, 27. Oktober 2016 Herbstzeit ist LaubzeitEs ist wieder soweit: Die Tage werden kürzer, die Temperaturen nehmen ab und das Laub fällt von den Bäumen. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) hat bereits jetzt viel zu tun, das Laub von den Straßen zu entfernen. „Wir benötigen jetzt jeden Tag ein bis zwei Stunden mehr für unsere Kehrarbeiten. In den nächsten Wochen wird es noch mehr Laub geben. Um diese großen Mengen an Laub zu bewältigen, ist neben den Kehrmaschinen zusätzlich auch noch ein umgerüstetes Müllfahrzeug mit Laubsauger im Einsatz“, erklärt ASH-Betriebsleiter Reinhard Bartsch. Die Bürger sind allerdings auch in der Pflicht: Der ASH ist zwar für das Laub auf den Straßen zuständig, jedoch sind die Gehwege Bürgersache – außer in der Innenstadt. „Hier säubert der ASH die Fahrbahnen und Gehwege als Vollreinigung. Ebenso entsorgt er auch alle anfallenden Abfälle. Hier bezahlen die Anlieger die Vollreinigung auch mit dem höchsten Gebührensatz“, erläutert Bartsch. Sind diese Reinigungsaufgaben vollständig auf die Anlieger übertragen, bezahlen diese überhaupt keine Gebühren. Bei der Teilreinigung fällt eine reduzierte Gebühr an. Bei der Teilreinigung reinigt der ASH die Straße und die Anlieger die Gehwege. Dieses schließt die Entsorgung mit ein: Der ASH entfernt das Laub der Straße und die Anlieger das Laub vom Gehweg. Welche Reinigungspflicht in welchen Straßen besteht, ist im „Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung“ festgelegt. Laut Abfallsatzung ist die den Grundstückseigentümern übertragene Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege beziehungsweise nur der Gehwege bei Bedarf durchzuführen – mindestens jedoch einmal wöchentlich. Das zusammengefegte Laub darf übrigens nicht vom Gehweg in die Fahrbahnrinne oder auf die Straße gefegt, sondern muss vom Bürger entsorgt werden. Der Grund: „Der Aufnahmeschacht der Kehrmaschine verstopft, denn diese großen Mengen an Laub kann die Kehrmaschine nicht bewältigen. Das führt zu Ausfällen und zusätzlichen Reparaturen, die wir unbedingt vermeiden müssen“, erklärt Bartsch. Für das Laub gibt es folgende Entsorgungsmöglichkeiten: Das Laub kann entweder im eigenen Garten kompostiert, über die Biotonne entsorgt, am Recyclinghof (Am Lausbach 4) oder bei den städtischen Grünabfallsammlungen abgegeben werden. Die standortweise Grünabfallsammlung findet an den bekannten Standorten in den Stadtbezirken statt. Die Sammlungen finden am 29. Oktober (inklusive Pelkum), 19. November sowie am 26. November (inklusive Pelkum) statt. Bei der standortweisen Sammlung können größere Mengen – wie beispielsweise im PKW-Anhänger – wegen des großen Zeitaufwandes beim Entladen nicht angenommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen daher Grünabfälle im Anhänger direkt zum Recyclinghof bringen. Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit ist die straßenweise Grünabfallsammlung, die in diesem Jahr vom 7. bis 15. November stattfindet. Hier ist für Laub der Grünabfallsack aus schadstofffreiem und kompostierbarem Papier zum Preis von 50 Cent geeignet. Am Recyclinghof können noch während der verlängerten Öffnungszeiten Abfälle angeliefert werden. Bis zum 28. Oktober hat der Recyclinghof montags bis freitags von 8:30 bis 19 Uhr geöffnet, anschließend nur noch bis 17 Uhr. Samstags hat er bis zum 26. November von 7:30 bis 16 Uhr geöffnet, danach von 8:30 bis 13 Uhr. Eine zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit von Laub, vor allem von Gehwegen im Rahmen der Straßenreinigungspflichten, ist der Laubsack. Die Säcke sind im Service-Büro des ASH im Technischen Rathaus sowie in den Bürgerämtern zum Preis von 2,50 Euro erhältlich und werden bei der Restmüllabfuhr bis Dezember mitgenommen. Informationen zur Laubentsorgung, Straßenreinigung und zu den Grünabfallsammlungen gibt es im Internet unter www.hamm.de/ash oder an der ASH Service-Hotline unter 02381/17 82 82. |
Herausgeber: Pressestelle der Stadt Hamm Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm Fon: 02381/17-3512 Fax: 02381/172974 E-Mail: [info@hamm.de] WWW: [http://www.hamm.de] |
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