Kreis Steinfurt. Die für Samstag, 19. November, und Sonntag, 20. November, angekündigte Kreisschau der Rasse- und Ziergeflügelzüchter ist abgesagt. Grund ist ein Erlass des Landes. In dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz heißt es, dass nach § 4 der Viehverkehrsverordnung unverzüglich sämtliche Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel per Tierseuchenverfügung zu untersagen sind. Das Vorgehen dient der Prävention.
Gestern hatte das Land als präventive Maßnahme bereits eine Stallpflicht in Risikoregionen (Rastplätze von Zugvögeln) von NRW angeordnet. Das Land hatte die Stallpflicht angeordnet, weil in Nutztierbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie bei mehreren Wildvögeln in Nord- und Süddeutschland und Sachsen das hoch ansteckende Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen wurde. Deshalb besteht durch den anhaltenden Wildvogelzug weiterhin ein erhöhtes Risiko der Erregereinschleppung.
Der Kreis Steinfurt gilt aktuell nicht als Risikoregion und ist von der Stallpflicht ausgenommen. Um ganz sicher zu gehen, dass Wildvögel keinen Kontakt zum Hausgeflügel haben, empfiehlt das Kreisveterinäramt Geflügelbesitzern dennoch, ihre Tiere vorübergehend im Stall unterzubringen.
Informationen zu von der Vogelgrippe betroffenen Gebieten in Deutschland gibt es auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de.