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Hanau, 14. Dezember 2016
Müllannahme im Betriebshof am 24. Dezember geschlossen - Neue Gratis-Regelung für Sperrmüll ab 1. Januar

Durch die Weihnachtsfeiertage verschieben sich in Hanau die Termine für die Abfuhr von Restmüll, Papier,  gelben Tonnen und Bioabfällen. Die Abweichungen sind dem Abfallkalender 2016 bzw. dem neuen für 2017 zu entnehmen.

Die Abfuhrliste für 2017 liegt im Stadtladen, den Stadtteil-Verwaltungsstellen und in den Filialen der Hanauer Sparkasse in Papierform aus. Zusätzlich bietet  die Stadt Hanau einen umfangreichen, unentgeltlichen  Internetservice an. Dazu gehören die Gesamtübersicht für Hanau und  ein individueller Kalender, der ausschließlich auf die jeweilige Straße ausgerichtet ist. Unter http://www.hanau.de/lih/sicherheit/abfall/009613/index.html  kann der Abfallkalender heruntergeladen werden. Zudem können  E-Mails verschickt werden, um daran zu erinnern, die Abfalltonne rechtzeitig an die Straße zu stellen. Der Kalender lässt sich darüber hinaus als  App für das Smartphone herunterladen.

Wer den Abfallkalender  in Papierform bevorzugt, sollte bedenken, dass der Stadtladen im Rathaus vom 24. bis einschließlich 26. Dezember geschlossen ist, die  Verwaltungsstellen vom 23. Dezember  bis einschließlich 6. Januar 2017.  

Der Betriebshof  des städtischen Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service (HIS) ist am Samstag, 24. Dezember,  geschlossen.  Dort nimm HIS an diesem Tag keine Abfälle an.  Um  Gelegenheit zu geben, auch zwischen den Jahren Abfälle zu entsorgen, öffnet der Betriebshof am 31. Dezember  von 9 bis 13 Uhr.  Die Grünabfall-Annahmestellen in den Stadtteilen sind am 24. und  31. Dezember geschlossen und erstmalig im neuen Jahr wieder am Samstag, 7. Januar,  geöffnet.

HIS weist darauf hin, dass es ab 1. Januar 2017 aufgrund der neuen Abfallsatzung einige Änderungen beim Sperrmüllservice gibt:  Bis zu drei Sperrmüllabholungen jährlich mit jeweils höchstens drei Kubikmeter Menge  kann dann  jeder Haushalt abholen lassen. Bei jeder weiteren Fuhre fällt eine Gebühr von 35 Euro an. Die Entsorgung von Elektrogeräten, die unter das  Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen, bleibt im Rahmen der Sperrmüllabfuhr weiterhin  gebührenfrei.

Die Sperrmüllabfuhr ist schriftlich zu bestellen. HIS weist  darauf hin, dass es in den Anfangsmonaten Januar und Februar zu längeren Wartezeiten für einen Abholtermin kommen kann, da aufgrund des neuerdings kostenlosen Services  wahrscheinlich viele Bürger und Bürgerinnen diesen Dienst in Anspruch nehmen. Auch die Annahme von höchstens zwei Kubikmetern  Sperrmüll je Anlieferung  auf dem Betriebshof  ist ab 1. Januar für die Bürger kostenfrei. Hier ist in der Anfangszeit ebenfalls samstags mit längeren  Warteschlangen  zu rechnen.

Mit der Sperrmüll-Neuregelung will HIS nicht nur die Bürger entlasten, sondern auch der illegalen Entsorgung entgegenwirken. Rund 96 Tonnen Abfälle werden jedes Jahr  rechtswidrig auf Grünstreifen, in Gebüschen oder  andernorts im Stadtgebiet wild weggeworfen und belasten damit auch den Gebührenhaushalt.

Alle Neuerungen in der Abfallsatzung sind ab 1. Januar im Internet unter www.abfallsatzung.hanau.de abrufbar.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266


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