Presseinformation

Nr. 525 Steinfurt, 27. Dezember 2016


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Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe: Beträge werden zum 1. Januar leicht erhöht
Auszahlung wird automatisch angepasst

Kreis Steinfurt. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe erhalten zum 1. Januar etwas mehr Geld. Die Regelbedarfe in den Bereichen SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) werden zum Start des neuen Jahres angepasst.

 

Der Regelbedarf legt das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum fest. Er deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege und Hausrat.

 

Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt nunmehr 409 € (bisher 404 €), für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden jeweils 368 € (bisher 364 €) anerkannt. Kinder bis fünf Jahre erhalten wie bisher 237 €, Kinder von sechs – 13 Jahren 291 € (bisher 270 €) sowie Jugendliche von 14 – 17 Jahren 311 € (bisher 306,- €). Der Regelbedarf für Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahre, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind und im Haushalt der Eltern leben, beträgt zukünftig 327 € statt zuvor 324 €.

 

Das jobcenter Kreis Steinfurt und das Amt für Soziales und Pflege des Kreises Steinfurt weisen darauf hin, dass Leistungsberechtigte im Kreis Steinfurt keinen Antrag auf Auszahlung der höheren Regelbedarfe stellen müssen. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Januar automatisch angepasst.