Landkreis Leer | Presseinformation

28. Februar: Erinnerung an einheitlichen Stichtag für Krippen- und Kindergartenanmeldung

12. Januar 2017.

Wer seine Kinder in Zukunft in Krippen und Kindergärten anmelden möchte, hat dazu noch bis zum Stichtag 28. Februar Gelegenheit, erinnert das Jugendamt des Landkreises Leer in einer Pressemitteilung.

Die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr, das am 1. August 2017 beginnt, werden kreisweit bis Ende Februar entgegengenommen.

Angesprochen seien also jetzt Eltern, die für das Kindergartenjahr 2017/2018 einen Platz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Abhängig von der örtlichen Regelung erfolge das Anmelden entweder direkt im Kindergarten oder bei Stadt und Gemeinde vor Ort.

Wichtig sei, auch bereits vorgemerkte Kinder seien anzumelden und der Stichtag gelte auch für die Anmeldung in Krippen, so die Kreisverwaltung.
Zudem sei es auch möglich, in den jeweiligen Kommunen oder Kindertagesstätten Integrationsplätze anzumelden, sofern der Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt bereits feststehe.

Der einheitliche Termin diene dazu, Überbelegungen und Konfusion zu vermeiden: Viele Eltern begännen bereits unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, einige sogar bereits davor, sich mit dem Thema Betreuungsplatz zu befassen. Vielerorts gebe es sogar das Gerücht, dass je eher man ein Kind in einem Kindergarten anmelde, desto sicherer habe man den Platz, so das Jugendamt.

Dabei stehe fest: Jedes Kind habe ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter. Ist es dann drei Jahre alt, habe es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.


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