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Unna, den 12. Januar 2017

Stadt verschickt Grundbesitzabgabenbescheide
21.500 Eigentümer von Grundstücken erhalten neue Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2017

Kreisstadt Unna. Ab dem 16.01.2017 werden an rund 21.500 Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben die neuen Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2017 verschickt. Die Stadt nutzt inzwischen modernste Technik und lässt ihre Bescheide durch einen externen Dienstleister drucken und kuvertieren. Den Bescheiden wird ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2017 sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln beigelegt.

Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 40,95 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2016: 40,44 Mio. €).

Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:

Grundsteuer A                           0,24 Mio. €
Grundsteuer B                          16,55 Mio. €
Summe Steuern                          16,79 Mio. €

Schmutzwassergebühren              8,41 Mio. €
Niederschlagswassergebühren       9,78 Mio. €
Straßenreinigungsgebühren           0,77 Mio. €
Müllabfuhrgebühren                     5,20 Mio. €
Summe Gebühren                        24,16 Mio. €

Müllmarken:
Bis auf weiteres werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 bleiben weiterhin gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.

Beratung:
Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben der Bereich Steuern der bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.

>> Bei Änderungen der Gefäßgrößen, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zu der Festsetzung der Grundsteuer berät Sie der Bereich Steuern der Kreisstadt Unna:

  • Anett Hattwig, Telefon 02303/103-267
  • Danica Leimbach, Telefon 02303/103-275
  • Tobias Goeke, Telefon 02303/103-266

Für eine persönliche Beratung stehen die o.g. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus, Rathausplatz 1, 59423 Unna, Zimmer 208 und 208 a während der Öffnungszeiten,
montags, dienstags und donnerstags  von             8.30 Uhr  bis  12.00 Uhr
und                                                               von          13.30 Uhr  bis  15.45 Uhr
mittwochs                                                   von             8.30 Uhr  bis  12.00 Uhr
freitags                                                        von             8.30 Uhr  bis  12.30 Uhr
zur Verfügung.
Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einem sehr starken Publikumsandrang im Bereich Steuern zu rechnen. Um auch in diesem Jahr für die Bürgerinnen und Bürger die Wartezeiten möglichst gering zu halten, ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.

>> Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren und der Kalkulationsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Kundenzentrums der Stadtbetriebe Unna:

  • Maria Willige-Schleep, Telefon 02303/2003-83
  • Uwe Niederheidt, Telefon 02303/2003-28


Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Diagramm Grundbesitzabgaben 2017
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Aktuelle Gebühreninformationen 2017 der Stadtbetriebe Unna
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Infoblatt zu den Grundbesitzabgaben 2017 der Stadt Unna
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Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Katja Sahmel
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

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