Stadt Unna Homepage

[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[E-Mail-Abo]
[Suche]

[Druckansicht]

Unna, den 12. Januar 2017

Versand der Hundesteuerbescheide und -marken 2017
Kreisstadt Unna. Die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2017 werden ab dem 20. Januar durch die Kreisstadt Unna versandt. In diesem Jahr liegen den Hundesteuerbescheiden neue Hundesteuermarken bei. Die Hundesteuermarken sind rund und gelb.

Im Jahr 2016 ist die Anzahl der in Unna gemeldeten Hund wieder gestiegen. Mit 4.520 gemeldeten Hunden werden 40 Hunde mehr als im Vorjahr veranlagt. Dies entspricht einer Zuwachsrate von ca. 1 % innerhalb eines Jahres. Vergleicht man die Anzahl der in der Stadt Unna gehaltenen Hunde mit der aktuellen Einwohnerzahl, so kommt im Jahr 2016 ein Hund auf 13 Einwohner. Trotz des Anstiegs der in diesem Jahr gemeldeten Hunde, ist auch für die Kreisstadt Unna eine Dunkelziffer anzunehmen.

Die Steuersätze in der Kreisstadt Unna bleiben für das Jahr 2017 unverändert und sind wie folgt gestaffelt:

Anzahl der Hunde
im Haushalt

Hundesteuer je Hund
pro Jahr

Hundesteuer je Hund
pro Monat

1 Hund

108,00 €

9,00 €

2 Hunde

120,00 €

10,00 €

3 und mehr Hunde

132,00 €

11,00 €

Die Hundesteuer ist vierteljährlich in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Stadt Unna rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 500.000 €.

Ansprechpartner:

Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus der Kreisstadt Unna gern zur Verfügung:

  1. An-, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden von dem Bereich Steuern der Kreisstadt Unna entgegengenommen. Dort sind die zuständigen Sachbearbeiter/innen Frau Leimbach, Frau Hattwig und Herr Goeke unter den Telefonnummern 02303/103-275, 267 und 266 zu erreichen.
  2. An-, Ab- und Ummeldungen von Hunden nimmt auch der Bürgerservice der Kreisstadt Unna (incl. aller Nebenstellen) entgegen.
  3. Für Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW, z.B. zu den besonderen Auflagen, die Hundehalter mit sogenannten gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen, sowie Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder ab einem Gewicht von 20 kg erfüllen müssen, steht Ihnen im Bereich Sicherheit und Ordnung der Kreisstadt Unna Frau Schuchtmann unter der Rufnummer 02303/103-398 zur Verfügung.


Wer muss Hundesteuer zahlen?

  • Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufnahme in den Haushalt, unabhängig vom Alter des Hundes, beim Bereich Steuern anzumelden.
  • Die Hundesteuersätze sind für alle Hunde gleich festgesetzt. Es erfolgt keine Differenzierung nach der Größe der Hunde. Auf eine erhöhte Steuer für die allgemein auch als „Kampfhunde“ bezeichneten, gefährlichen Hunde nach dem Landeshundegesetz wird in der Kreisstadt Unna verzichtet. Man setzt hier weiterhin auf die Vernunft und Einsicht der hiesigen Hundehalter.
  • Es werden bei Kontrollen immer wieder Hundehalter angetroffen, die ihrer Anmeldepflicht nicht nachgekommen sind. Das Befestigen der Hundesteuermarke am Hundehalsband hat nicht nur den Zweck die Kontrolle der steuerlich gemeldeten Hunde zu erleichtern, sondern dient auch der Zuordnung von Fundhunden. Über die Nummer der Hundesteuermarke konnten in den vergangenen Jahren unter Mithilfe des Bereichs Steuern viele abhanden gekommene Hunde wieder ihren Besitzern zugeführt werden. Dabei wird den Hundehaltern garantiert, dass das Steuergeheimnis gewahrt wird und Name und Adresse des Hundehalters nicht an den „Finder“ herausgegeben werden.

Steuerermäßigungen nur in Ausnahmefällen:

  • Bei Aufnahme eines Fundhundes aus dem Tierheim in den Haushalt gewährt die Kreisstadt Unna ab dem Aufnahmedatum 6 Monate lang Steuerfreiheit. Das Kreistierheim bestätigt bereits im entsprechenden Übergabevertrag mit der Angabe „Fundhund“ die Voraussetzungen für eine solche Steuerermäßigung. Aber auch in diesen Fällen sind die Hunde innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem sie in den Haushalt aufgenommen wurden, beim Bereich Steuern anzumelden.
  • Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche mehr als 400 Meter außerhalb des bebauten Ortsteiles liegen, erforderlich sind, erfolgt auf Antrag eine Steuerermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes.
  • Bei Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, die von der nächsten bewohnten Bebauung mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, wird auf Antrag der Steuersatz um die Hälfte ermäßigt. Gleiches gilt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden, wenn sie die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Kreisstadt Unna anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben.
  • Eine Steuerbefreiung wird zudem für Hunde gewährt, die nach entsprechender Ausbildung hochgradig behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Alltag erleichtern.


Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten
[Zurück]




Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Katja Sahmel
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de


Die Pressestelle "Kreisstadt Unna" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de