26. Januar 2017. Seit dem 12. November 2016 besteht im Landkreis Leer die Aufstallungspflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse).
Wie der Landkreis Leer in einer Pressemitteilung erläutert, bleibt die Stallpflicht bis auf Weiteres bestehen. „Das Seuchengeschehen ist noch nicht zur Ruhe gekommen. Nach wie vor gibt es neue Ausbrüche der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen angrenzender Landkreise“, so die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Katharina Sammet. „Aufgrund der jüngsten Risikobeurteilung des Friedrich-Löffler-Instituts hält der Landkreis Leer an der Stallpflicht fest. Das Eintragungsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel wird immer noch als hoch eingestuft“, so Dr. Sammet weiter. Sie weist aber darauf hin, dass das Halten von Geflügel alternativ in einer Schutzvorrichtung/Voliere, die überdacht ist und aus einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung besteht, zulässig sei.
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