Presseinformation

Nr. 59 Steinfurt, 06. Februar 2017


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Geflügel muss weiter im Stall bleiben
Einschlepprisiko ist nach wie vor zu groß

Kreis Steinfurt. Geflügel aller Art muss im gesamten Kreis Steinfurt nach wie vor im Stall bleiben.

 

Das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat mit Erlass vom vergangenen Freitag den Kreisen die Möglichkeit eingeräumt, in Gemeinden mit geringer Geflügeldichte (unter 300 Stück Geflügel/qkm) die Stallpflicht aufzuheben. Im Kreis Steinfurt käme dies nur in vier von 24 Gemeinden zum Tragen. Deshalb haben sich die Verantwortlichen im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt entschieden, die Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet bestehen zu lassen. Die Nachbarkreise verfahren ebenso.

 

„Das Einschleppungsrisiko in Hausgeflügelbestände ist nach wie vor hoch, und auch ein Ausbruch der Klassischen Gefügelpest in Gemeinden mit geringer Geflügeldichte hätte durch die einzurichtenden Restriktionsgebiete weitreichende Folgen für die angrenzenden geflügeldichten Gemeinden“, erklärt Dr. Christoph Brundiers, Leiter des Veterinäramtes, diesen Schritt. Zuletzt wurde im Kreis Steinfurt die Klassische Geflügelpest kurz vor Weihnachten bei Wildvögeln in der Gemeinde Ibbenbüren - einer Gemeinde mit geringer Geflügeldichte - festgestellt.

 

Weitere Infos gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de, Suchbegriff „Vogelgrippe“.