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Hanau, 28. Februar 2017
Erklärung zum Kirchenaustritt künftig in der Stadtverwaltung möglich

Vom 1. März 2017 an kann in Hessen die Erklärung zum Kirchenaustritt oder zum Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des jeweiligen Wohnortes abgegeben werden. Bisher lag die Zuständigkeit für diese Austrittserklärung direkt bei den Amtsgerichten. Der Hessische Landtag hat den Wechsel der Zuständigkeiten mit einer Gesetzesänderung neu geregelt, um das Verfahren zu vereinfachen sowie eine zeitnahe Abwicklung und Datenweitergabe an die zuständige Finanzbehörde zu gewährleisten.

In Hanau wird diese neue Aufgabe in der Abteilung Bürgerservice und Zentrale Dienste angesiedelt und vom Stadtladen in der Innenstadt sowie von den Stadtteilläden Mittelbuchen, Steinheim, Klein-Auheim und Großauheim übernommen. Dort wurde auch bisher die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft im Melderegister eingetragen oder geändert, um anschließend die geänderten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Das Wichtigste zum Kirchenaustritt in Kürze:

Die Austrittserklärung von Hanauer Bürgerinnen und Bürgern muss persönlich in einem der Stadt(teil)läden erklärt werden. Eine Austrittserklärung über eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Für Kinder unter 12 Jahren geben die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter die Austrittserklärung ab. Kinder ab 12 Jahren müssen den Kirchenaustritt zusammen mit den sorgeberechtigten Eltern selbst erklären. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt allein, das heißt ohne Mitwirken des gesetzlichen Vertreters erklären.

Mitzubringen sind der Personalausweis oder (Kinder-)Reisepass und nach Möglichkeit das Stammbuch mit der Taufurkunde, damit die Religionsgemeinschaften die Taufeintragung leichter finden können. Das Vorlegen der Taufurkunde ist aber nicht zwingend erforderlich.

Pro Person wird für die Erklärung des Kirchenaustritts eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

Die Kirchenaustrittserklärung wird auch als neue Dienstleistung in den Termin-Onlineservice des Stadtladens Innenstadt aufgenommen. So besteht die Möglichkeit, im Internet unter www.hanau.de im Rahmen der üblichen Servicezeiten des Stadtladens einen individuellen Termin zu vereinbaren. So lässt sich der Zeitaufwand für einen Besuch im Stadtladen auf ein Minimum begrenzen.

Viele Serviceangebote der Stadt(teil)läden sind mit den entsprechenden Anträgen und Formularen rund um die Uhr im Internet unter www.hanau.de/buergerservice verfügbar. Dort gibt es auch Informationen zu den Leistungs- und Terminangeboten der Stadt(teil)läden. Auskünfte zu den Dienstleistungen der Stadtverwaltung sind auch unter der Rufnummer 06181 295-0 erhältlich.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929


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