In diesen Tagen beginnen auf der Steinweise Arbeiten zum Artenschutz. Östlich des Elbauenparks werden Lesesteinhaufen und Totholzstapel zum Schutz der Zauneidechse angelegt. Sie dienen den Tieren als Unterschlupf, Sonnenplatz und Jagdrevier und gehören zu einer Ausgleichsmaßnahme für die geplanten Bauarbeiten zum Strombrückenzug.
Geplant sind diese Landschaftsbaumaßnahmen bis Ende dieses Monats auf einer Zwischenhalterungsfläche mit ca. 2.500 m2 Größe umzusetzen. Zu einem späteren Zeitraum wird diese Fläche auf eine Größe von ca. 2,3 ha ergänzt, um den Schutz der Zauneidechse langfristig zu sichern. Die Flächen werden auf unebener Flur mit teilweisem Aufwuchs angelegt.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes wurden bereits vor Beginn des Ersatzneubaus des Strombrückenzugs Magdeburg auf verschiedenen Flurstücken in der Gemarkung Magdeburg östlich der Stadt Gehölzflächen und Hecken sowie Lesesteinhaufen und Totholzstapel als Ausweichhabitate für bestimmte, durch den Bau beeinträchtigte Tierarten angelegt. Mit den jetzt beginnenden Arbeiten auf der Steinweise wird eine weitere vorgezogene Artenschutzmaßnahmenfläche neben den bereits umgesetzten Maßnahmenflächen am Gübser Damm und Gübser Weg realisiert.
Die Zauneidechse besitzt eine starke Bindung an eine spezielle Habitatstruktur, die sich durch eine relativ kleinräumige Reviergröße kennzeichnet. Da sich das Baufeld Ersatzneubau Strombrückenzug über potenziell geeignet Habitate der Zauneidechse erstreckt, sollen die Tiere bereits vor Baubeginn durch geeignete fachkundige Mitarbeiter abgefangen und in die dann bereits neu entstandenen Habitate umgesiedelt werden. Durch die Anlage der vorgezogenen Artenschutzmaßnahmenfläche auf der Steinwiese ist die Umsiedlung in die Ersatzhabitate gesichert. Ein Reptilienschutzzaun, der die Artenschutzmaßnahmenfläche umgrenzt, dient neben der Verhinderung des Abwanderns der Zauneidechsen in der Eingewöhnungs- und Orientierungsphase der Tiere auch der Vermeidung des Zuwanderns von Lebensraumkonkurrenten. Der Zaun wird nach der erfolgreichen Eingewöhnungs- und Etablierungsphase wieder entfernt werden.
Die Maßnahmenfläche liegt innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“. Die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes werden dabei eingehalten. Weitere Schutzgebiete im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes und Schutzgebiete nach dem Schutzgebietssystem „Natura 2000“ werden durch den Planungsraum bzw. das Bauvorhaben nicht berührt.