Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 05. April 2017

Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg aufgehoben

Eine aktuelle Untersuchung hat ergeben, dass sich das Risiko für die Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel für das Territorium der Landeshauptstadt vermindert hat. Aus diesem Grund kann die Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg aufgehoben werden. Die Tiere müssen ab sofort nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden.

Dennoch sind Geflügelhalter, auch Hobbyzüchter, zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen. Das betrifft insbesondere die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. So ist es unter anderem wichtig, dass Wildvögel nicht an das Tränkwasser oder das Futter des Hausgeflügels gelangen.

Unabhängig von der aktuellen Entwicklung sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg anzumelden. Das ist direkt in der Lübecker Straße 32 möglich oder telefonisch unter der Rufnummer 0391/ 540 6233. Dort gibt es auch weitere Auskünfte zum dem Thema.




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