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Unna, den 08. Mai 2017

Übersicht über die Wahlräume bei der Landtagswahl am 14. Mai 2017 mit Hinweis auf Barrierefreiheit
Kreisstadt Unna.

Nach den Vorschriften der Landeswahlordnung NRW und des ist die Kreisstadt Unna verpflichtet, in geeigneter Weise mitzuteilen, welche Wahlräume barrierefrei im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW sind. Die Angaben zur Barrierefreiheit der einzelnen Wahllokale finden Sie in der Anlage.
Die Information, ob der Wahlraum des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks barrierefrei zu erreichen ist, wird auch auf der persönlichen Wahlbenachrichtigungskarte durch eine Grafik (Symbol Rollstuhlfahrer im Fall der Barrierefreiheit) sowie einen entsprechenden Hinweistext abgedruckt.

Wer den Wahlraum nicht besuchen kann oder möchte, kann grundsätzlich noch bis Freitag, 12. Mai 2017, 18.00 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Antrag so rechtzeitig gestellt werden muss, dass der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag, 14. Mai 2017, 18.00 Uhr im Rathaus der Kreisstadt Unna eingeht. Bisher haben von dieser Möglichkeit schon 7.500 Wählerinnen und Wähler Gebrauch gemacht.



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten

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Liste Wahllokale Landtagswahl 2017
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