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Pressemitteilung vom 01.02.2018
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Richter ohne Robe: Schöffen für das Amts- und Landgericht gesucht
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Iserlohn.

In bestimmten Gerichtsverfahren entscheiden über Schuld oder Unschuld von Angeklagten nicht Berufsrichter allein, sondern auch sogenannte Schöffen. In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die kommende fünfjährige Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Iserlohn insgesamt 66 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Iserlohn oder am Landgericht Hagen ehrenamtlich bei der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken. 

Wie bei Schöffenwahlen üblich, ist die Stadt Iserlohn aufgefordert, Vorschlagslisten aufzustellen. Der Rat der Stadt Iserlohn und der Jugendhilfeausschuss entscheiden darüber, welche Frauen und Männer auf die Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen gesetzt werden. Dabei sind doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen, wie als Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden.
Die Entscheidung, wer letztlich Schöffe wird, trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. In der zweiten Jahreshälfte wird er aus den Vorschlagslisten die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Iserlohn wohnen und am Stichtag 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die gesundheitlich für das Amt geeignet sind und über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Als ehrenamtliche Richter sollen sie über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Schöffen müssen Beweise würdigen, auf Angeklagte wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Von ihnen wird daher neben Menschenkenntnis auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet. Wer als Schöffe in Jugendstrafsachen tätig sein möchte, sollte darüber hinaus in der Jugenderziehung erfahren sein. Schöffen sind den Berufsrichtern gleichgestellt, sie haben gleiches Stimmrecht und müssen objektiv und unvoreingenommen sein.

Wer sich für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Strafgericht oder am Jugendstrafgericht interessiert, kann sich bis zum 31. März bei der Stadt Iserlohn melden. Ansprechpartnerin für den Bereich Erwachsenenstrafrecht ist Katharina Homberg beim Bereich Recht, Telefon 02371 / 217-1557, E-Mail: katharina.homberg@iserlohn.de. Über die Tätigkeit als Schöffe im Jugendstrafrecht informiert Kristina Miederhoff von der Jugendgerichtshilfe, Telefon 02371 / 3911123 (montags und donnerstags), E-Mail: kristina.miederhoff@iserlohn.de.

Zudem finden Interessierte ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen über Voraussetzungen und mögliche Ausschlussgründe für die Tätigkeit als Schöffe und ergänzende Links auf der Internetseite der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de (bitte im Menü Rathaus / Anliegen von A-Z / Schöffenwahl anklicken). 



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