Das Gebetsbüchlein aus dem Jahr 1586 enthält Regeln für den Hausgottesdienst. Foto: Stadt Lippstadt

„Wie ein Hausvater neben dem öffentlichen Prediamt auch daheime sein Heusslein zu Gottes Wort und dem lieben Katechismus reitzen soll“ – das Gebetsbüchlein aus dem Jahr 1586 enthält Regeln für den Hausgottesdienst. Foto: Stadt Lippstadt


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