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Gnade für Raser

©Symbolfoto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Wer im Kreis Soest zu schnell unterwegs war und einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten hat, das nach altem Recht nicht angeordnet worden wäre, darf auf einen „Gnadenentscheid“ durch die Bezirksregierung Arnsberg hoffen. Sie soll von Amts wegen jeden Fall prüfen, ob die Betroffenen ihren Führerschein zurückerhalten. Bei diesen Verfahren müssen die Betroffenen nicht selbst aktiv werden. Die Bußgeldstelle des Kreises Soest übermittelt der Bezirksregierung alle Verfahren, die Fahrverbote betreffen. Symbolfoto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest


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Die Kreisverwaltung Soest im Überblick:

Die Kreisverwaltung Soest mit rund 1.400 Bediensteten arbeitet für rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreisgebiet. Sie ist mit dem Kreistag Teil der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt Aufgaben in den Bereichen Ordnung, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Jugend, Schule und Soziales wahr. Sie betreibt den Rettungsdienst, drei berufsbildende Schulen, sechs Förderschulen, eine Heilpädagogische Kindertagesstätte, ein Archiv sowie ein Medienzentrum. Außerdem ist sie an der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH, der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH und weiteren Einrichtungen beteiligt. Der Kreistag mit seinen 68 Mitgliedern gestaltet und kontrolliert die Aufgabenwahrnehmung.

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