Unna, den 23. Oktober 2018
Öffentliche Auslegung des Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 87C "Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, östliches Teilgebiet"
Kreisstadt Unna.
Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 87C "Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, östliches Teilgebiet" mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts, die Fachgutachten sowie die weiteren, wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom
31. Oktober 2018 bis einschließlich 3. Dezember 2018
bei dem Bereich 3-61, Bauleitplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr
und
freitags von 8 bis 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf den Flächen zwischen der geplanten Westtangente, der Kamener Straße, dem rechtswirksamen Bebauungsplan Unna Nr. 87A und der Stadtgrenze Unna-Kamen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von gewerblich-industriellen Betrieben zu schaffen. Weiterhin soll die Erweiterung des Sportplatzareals planerisch vorbereitet werden.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Kreisstadt Unna veröffentlicht.
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle der Kreisstadt Unna