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Presseinformation

12. Dezember 2018
Bürgerämter geben ab 1. Januar den elektronischen Aufenthaltstitel aus
Keine Sprechzeiten mehr in der Nebenstelle Ibbenbüren

Kreis Steinfurt/Ibbenbüren. Die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt weist darauf hin, dass der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ab Januar 2019 über die Bürgerämter der Städte und Gemeinden ausgegeben wird. Wer den eAT beantragen möchte, muss weiterhin zur Ausländerbehörde im Kreishaus in Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, kommen. Falls Verwaltungsgebühren anfallen, können diese künftig nur noch bargeldlos, also mittels EC-Cash bezahlt werden.

 

Wenn die Bundesdruckerei den Aufenthaltstitel erstellt hat, schickt sie diesen an die Bürgerämter, die ihn dann ausgeben können. Der Antragsteller erhält eine Mitteilung, wann er den eAT abholen kann.

 

Mit der Ausgabe der Aufenthaltserlaubnisse durch die Städte und Gemeinden zum 1. Januar werden in der bislang in Ibbenbüren an der Weberstraße betriebenen Nebenstelle der Ausländerbehörde keine Sprechzeiten mehr angeboten.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de