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Presseinformation

18. Januar 2019
Unstimmigkeiten im Grenzverlauf zwischen dem Kreis Steinfurt und dem Land Niedersachsen aufgeklärt
Experten werten Unterlagen aus den vergangenen 200 Jahren aus / Landesgrenze nun exakt bestimmt

Kreis Steinfurt/Osnabrück. Wie genau verläuft die Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen? Über diese Frage gab es im Bereich des Kreises Steinfurt Unstimmigkeiten. Nach umfangreichen Recherchen und dem Einsatz modernster Messsysteme haben Vermesser des Kreises Steinfurt und des Landes Niedersachsen die Abstimmung der gemeinsamen Grenze jetzt abgeschlossen und die entsprechenden Verträge unterzeichnet. „Wir können nun eine abgestimmte Landesgrenze vermelden“, freut sich Uwe Strauß, Leiter der Regionaldirektion Osnabrück-Meppen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN). Damit ist die 154 Kilometer lange Katastergrenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich des Kreises Steinfurt nun exakt festgelegt. „Die Grundstückseigentümer im Grenzbereich müssen sich aber keine Sorgen machen, dass sich dadurch an ihrem Eigentum etwas ändert“, ergänzt Strauß.

 

„Man sollte meinen, dass die Landesgrenze schon immer festgelegt war, aber im Laufe von fast 200 Jahren hat sich doch die ein oder andere Unstimmigkeit in den Grenzverlauf eingeschlichen“, erklärt Henning Meyer, Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes des Kreises Steinfurt. In Zeiten von sorgfältig mit Tusche und Bleistift gezeichneten Karten vermaßen die Verantwortlichen immer nur das eigene Hoheitsgebiet. Änderungen im Grenzverlauf tauschten sie zwar schon früh aus, jedoch erzeugte eine technisch unterschiedliche Führung des Katasters im Laufe der Zeit Abweichungen – obwohl sich am Grenzstein vor Ort nichts änderte. In den heutigen digitalen Karten fallen Unstimmigkeiten dagegen sehr schnell auf. „Die digitale Welt duldet, anders als die analogen Karten, keine Ungenauigkeiten in der Darstellung“, erläutert Meyer.

 

Die Steinfurter und die niedersächsischen Vermesser glichen daher die historischen, in einigen Bereichen fast 200 Jahre alten Unterlagen ab und kamen zu einem gemeinsamen Entschluss über den Grenzverlauf zwischen den Landkreisen Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrück sowie der Stadt Osnabrück auf niedersächsischer und dem Kreis Steinfurt auf nordrhein-westfälischer Seite.




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Bestimmung Landesgrenze



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de