18. Juli 2019

Nitratbelastung ist Thema mit höchster Relevanz

Landrat Dr. Coenen: 5-Punkte-Plan ist alles andere als populistisch

Landrat Dr. Andreas Coenen weist die Kritik eines Kempener Landwirts, der 5-Punkte-Plan gegen die Nitrat-Belastung im Grundwasser sei „populistisch“, mit Nachdruck zurück. „Wir sehen die Nitratproblematik in der Umwelt als gesellschaftspolitisches Thema höchster Relevanz an“, betont der Landrat. „Die Situation – gerade in unserem Kreisgebiet – ist nicht zufriedenstellend. Also mussten wir und müssen wir weiterhin die Initiative ergreifen.“

Zudem sei der 5-Punkte-Plan der Kreisverwaltung nicht nur von einzelnen Parteien getragen. Es gibt dazu einen einstimmigen Kreistagsbeschluss aus Dezember 2018. „Die von uns formulierten Forderungen tragen alle Fraktionen mit. Das macht deutlich, wie wichtig das Thema für den Kreis Viersen ist.“

Dr. Coenen wiederholt seine Forderung gegenüber der Landesregierung nach mehr Kontrollmöglichkeiten in Händen der Kreise und kreisfreien Städte. Nach der abschlägigen Antwort aus dem NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird der Kreis Viersen dort eigenverantwortlich aktiv, wo es der gesetzliche Rahmen bereits jetzt schon ermöglicht.

Seit Mitte 2018 beschäftigt der Kreis Viersen einen Agrarwirtschaftler mit vorangegangener Ausbildung zum Landwirt sowie eine Verwaltungskraft. Das Duo führt die anlagenbezogenen Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe aus. Dabei handelt es sich um die technische und rechtliche Prüfung der Anlagen zur Abwasserbehandlung und –beseitigung, der Wasserentnahme sowie die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften bei Lageranlagen für Gülle, Jauche, Silage, Mist, Dieselkraftstoff und Pflanzenschutzmitteln. „Allerdings fehlt der entscheidende Bereich: Die Überwachung der ordnungsgemäßen, bedarfsorientierten Aufbringung von Düngemitteln und deren Umschlag ist Aufgabe der Landwirtschaftskammer und nicht Gegenstand unserer Kontrollen“, sagt Dr. Coenen.

Zudem plant der Kreis Viersen eine Projektstudie, um aus einem „roten“ Grundwasserkörper eine Wasserschutzzone zu entwickeln. Dabei geht es um effiziente Verfahren, juristische Fragestellungen und mögliche Konsequenzen. Ein erstes Expertengespräch hat bereits stattgefunden. Das Projekt ist Thema im nächsten Umweltausschuss des Kreistags. Die Auftragsvergabe soll im Herbst erfolgen.

„Wir wollten die Zuständigkeit für diese Verfahren – wie bei der Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten – auf die staatliche Ebene übertragen: Denn Grundwasserkörper überschreiten meist Kommunalgrenzen. Doch auch diese Bitte wurde leider abgelehnt“, so Dr. Coenen.

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