19. August 2019

Neue Flächen für Wohnungsbau im Kreis Viersen

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf („Mehr Wohnbauland am Rhein“)

#Kreis Viersen#

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einen Entwurf für die erste Änderung des Regionalplans Düsseldorf erarbeitet und im Juni 2019 dem Regionalrat vorgelegt. Ziel der Planänderung mit dem Titel „Mehr Wohnbauland am Rhein“ ist die Darstellung zusätzlicher Wohnbauflächen (sogenannter Allgemeiner Siedlungsbereiche), um für die weiterhin wachsenden Bevölkerungszahlen in der Rheinschiene planerische Lösungen anzubieten. Der Entwurf sieht die Darstellung weiterer 100 neuer Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 1.500 Hektar als Allgemeiner Siedlungsbereich vor. Hiervon entfallen etwa 15 Flächen auf den Kreis Viersen.

Die Unterlagen der ersten Änderung des Regionalplans sind auf den Seiten der Bezirksregierung unter dem folgenden Link einzusehen: http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpdaenderungen/01rpdaen.html

Darüber hinaus liegen sie noch bis Montag, 30. September 2019, im Kreishaus Viersen aus. Sie können im Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Zimmer 1200 (1. Etage) zu folgenden Zeiten öffentlich eingesehen werden:

  • montags bis donnerstags: 9 - 12.30 Uhr und 14 - 16 Uhr
  • freitags: 9 - 12.30 Uhr

Bürgerinnen und Bürger können bis Ende September Stellungnahmen zum Plan an die Bezirksregierung richten. Das ist unter anderem schriftlich (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) oder per E-Mail (Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de) möglich. Außerdem können die Stellungnahmen auch beim Kreis Viersen im Amt für Bauen, Landschaft und Planung während der Auslagezeiten zur Niederschrift abgeben werden.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Regionalplan Düsseldorf

Die erste Änderung des Regionalsplans Düsseldorf liegt noch bis Ende September im Kreishaus Viersen aus. Foto: Kreis Viersen - Abdruck honorarfrei

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