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Presseinformation

22. November 2019
Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt informiert Jagdgenossenschaften zu Rechtsthemen und aktuellen Entwicklungen vor Ort
Informationsveranstaltung im Kreishaus stößt auf reges Interesse

Kreis Steinfurt. Auf der Tagesordnung standen Themen wie Datenschutz, Rechtliches rund um die erfolgreiche Planung und Durchführung von Versammlungen sowie aktuelle Entwicklungen vor Ort: Die Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt hatte die Vertreterinnen und Vertreter der 150 Jagdgenossenschaften aus der Region ins Steinfurter Kreishaus eingeladen, um über rechtliche Bestimmungen aufzuklären, mit denen diese sich neben der Jagd auseinandersetzen müssen. Wie sich nun zeigte, stieß sie damit auf reges Interesse bei den Jagdgenossenschaften, die zahlreich erschienen waren.

 

Kreisdirektor Dr. Martin Sommer bedankte sich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Jagdgenossenschaften für deren zumeist ehrenamtliches Engagement: „Die Anforderungen an die Arbeit der Jagdvorstände ist aufgrund gesetzlicher Regelungen stark gewachsen. Daher freut es mich umso mehr, dass Sie sich die Zeit nehmen, um sich über schwierige, rechtliche Themen zu informieren.“ Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind ein Zusammenschluss von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eines Bezirkes, in dem die Jagd ausgeübt werden darf. Daher müssen sich deren Vertreterinnen und Vertreter auch in rechtlichen Belangen auskennen.

 

Rechtsanwalt Jürgen Reh vom Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e. V. referierte zum Thema Datenschutz. Außerdem gab er einen Überblick über rechtliche Anforderungen bei der Durchführung von Genossenschaftsversammlungen. Denn von der Einladung an die Mitglieder über die Beschlussfassung innerhalb des Gremiums bis zur Umsetzung einzelner Beschlüsse durch den Vorstand der Genossenschaft sind einige Gesetzesvorschriften zu beachten. Reh zeigte, wie wichtig die Arbeit der Jagdgenossenschaften ist, um die Eigentumsinteressen der Grundstückseigentümer gegenüber der Politik wirksam zu vertreten. Dies sei auch ein Anliegen seines Verbandes.

 

Darüber hinaus informierte die Untere Jagdbehörde über Wildunfälle im Straßenverkehr. Im Kreisgebiet kommt es jährlich zu rund 2.000 Unfällen mit Wildtieren, insbesondere mit Rehwild. Die Kreispolizeibehörde, die Kreisjägerschaft Steinfurt-Tecklenburg e. V. und weitere Institutionen haben gemeinsam mit der Unteren Jagdbehörde daher Anfang des Jahres die Arbeitsgruppe „Rehwildunfallprävention“ gebildet. Diese habe es sich zum Ziel gemacht, konkrete Maßnahmen zu initiieren, um die hohe Zahl der Wildunfälle zu senken, berichtete Joachim Ternes vom Kreis Steinfurt. Neben einem Bejagungskonzept, das an die Wilddichte und örtliche Umgebung angepasst ist, sollen Wildlenkungsmaßnahmen die Tiere von der Fahrbahn fernhalten. Damit Rehe beispielswiese im Winter und Frühjahr nicht den Straßenrandbereich aufsuchen, um ihren Salzbedarf zu decken, sollen Salzlecksteine in ihrem Revier fern der Straßen aufgebaut werden. Neben baulichen Maßnahmen wie Wildschutzzäunen sollen außerdem die Verkehrsteilnehmer durch Warntafeln dazu angehalten werden, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren.




Zu dieser Pressinformation können wir Ihnen folgende Medien anbieten:
Zum Download bitte mit dem Mauszeiger auf Bild oder Symbol klicken.

Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt informiert Jagdgenossenschaften zu Rechtsthemen und aktuellen Entwicklungen vor Ort (1)




Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt informiert Jagdgenossenschaften zu Rechtsthemen und aktuellen Entwicklungen vor Ort (2)



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de