Die Stadt Cuxhaven informiert, dass auf dem Grundstück Kapitän-Alexander-Straße 10-12 eine Neubebauung, voraussichtlich mit einem sozialen Träger, durch die Bauträgergesellschaft HBG Bauträger GmbH aus Oldenburg geplant sei. Deren vorbereitende Arbeiten, wie notwendige Rodungen von Gehölzen, sollen noch im Februar 2020 stattfinden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um 6 Großbäume, wie Ulme, Ahorn und Linde. Der Abriss der aufstehenden Gebäude sei ab etwa April des Jahres vorgesehen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Wasserturm“. Die nun zur Rodung vorgesehenen Bäume sind gemäß der seitens des Bauträgers durchgeführten Einmessung nicht Bestandteil des straßenbegleitenden Grünzuges, der auch künftig in 4 m Breite das Grundstück nach Osten zur Konrad-Adenauer-Allee eingrünen muss. Eine Erhaltung der betroffenen Bäume, die mithin innerhalb der festgesetzten Bauflächen des Bebauungsplanes stehen, kann deshalb nach dem geltenden Planrecht nicht gefordert werden; die vorgesehene Rodung der Bäume ist zulässig und bedarf auch keiner Genehmigung. Der Bauträger hat aber dabei sowohl im Zusammenhang mit der Baumfällung als auch mit dem beabsichtigten Gebäudeabriss zu gewährleisten, dass z.B. die Belange des naturschutzrechtlichen Artenschutzes nicht betroffen sind. Ein entsprechendes artenschutzrechtliches Fachgutachten, das die Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen zur Grundstücksräumung feststellt, liegt der Unteren Naturschutzbehörde mittlerweile vor.
Die Gebäude haben – so hat die Prüfung ergeben – auch keinen Schutzstatus als Denkmal, sodass der Abbruch der Bestandsgebäude in dieser Hinsicht genehmigungsfrei wäre.
Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Martin Dischereitt